In dieser Folge möchten wir uns mit dem Thema „Datenschutzaudit“ beschäftigen. Als Interviewpartnerin konnten wir Frau Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, gewinnen.
Die Umsätze mit mobilen Apps in Deutschland sind auf einem Rekordhoch. Leider gilt das auch für die mobilen Datenrisiken. Viele Apps kollidieren mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch es gibt Lösungen, wie Apps datenschutzkonform werden. Ein Beispiel: die AVARE-App.
Die deutschen Datenschutzbehörden haben mittlerweile erste Geldbußen verhängt. Für viele Unternehmen stellt sich nun die Frage unmittelbar, ob auch die Mitarbeiter für Datenschutzverstöße haften.
Zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO gehört die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Das erfordert mehr als regelmäßige Backups.
Ein DSB, der nicht auch einmal vor Ort erscheint und einen Blick auf die Praxis wirft, kann seinen umfangreichen gesetzlichen Aufgaben kaum nachkommen, gerade was die Kontrolle betrifft. Daher gilt: Schauen Sie öfter mal genau hin!
Bisher wenig beachtet, aber doch wichtig: den Standpunkt der betroffenen Personen zu einer Verarbeitung einzuholen, die der Folgenabschätzung unterliegt. Lesen Sie, was genau dahintersteckt.
Wie lässt sich die DSGVO bloß praktisch umsetzen? Manchmal hilft es, bei anderen zu schauen. Etwa in Anwenderberichten, die erfolgreiche Projekte zur Datenschutz-Grundverordnung beschreiben. Oder in die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichten.
Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt oder eine Wohnung sucht, muss häufig seinen Personalausweis vorlegen. Oft macht dann der Anbieter eine Kopie des Dokuments. Aber gibt es für die Speicherung dieser personenbezogenen Daten überhaupt eine Rechtsgrundlage?
Welchen Grenzen unterliegt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis? Kann der Auskunftsanspruch auch Unterlagen umfassen, die Angaben eines „Hinweisgebers“ enthalten? Kann er sich auch auf die Mails beziehen, die ein Arbeitnehmer geschrieben, gesendet und empfangen hat? Diese Fragen sind Gegenstand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Mit der DSGVO untrennbar verbunden ist die Verpflichtung einer verantwortlichen Stelle, die Datenschutz-Aufsichtsbehörden über Datenpannen zu informieren. Das gilt für öffentliche wie nicht öffentliche Stellen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat nun eine Orientierungshilfe herausgegeben, die für Sicherheit im Umgang mit Datenpannen sorgt.