Über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auch mehr als fünf Jahre nach ihrer ersten Anwendung viel berichtet und diskutiert. Häufig geht es dabei um spezielle Fragen zum Datenschutzrecht der EU. Vieles wird jedoch verständlicher, wenn man sich gezielt mit den Grundlagen der DSGVO befasst. Das hilft auch, die Mitarbeitenden im Unternehmen zu sensibilisieren.
Der Auftakt hat geklappt. Das Kick-off-Meeting ist erfolgreich über die Bühne gegangen. Als DSB benötigen Sie jetzt umfangreiche Informationen: Kennen müssen Sie v.a. die Prozessabläufe und welche personenbezogenen Daten dabei für welche Zwecke auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Die juristischen Auseinandersetzungen um die Fanpages auf Facebook haben ein besonderes Konstrukt in das Bewusstsein verantwortlicher Stellen gerückt: die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes, wie sie der EuGH festgestellt hatte. Eine neue Mustervereinbarung will nun Transparenz schaffen.
Verschlüsselung spielt in der DSGVO eine wichtige Rolle. Doch geht der Schutz durch Verschlüsselung so weit, dass verschlüsselte Daten keine personenbezogenen Daten mehr sind? Es kommt darauf an! Informieren Sie deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Details.
Künstliche Intelligenz (KI) dringt in viele Lebensbereiche vor. Geben Sie daher doch einmal den Kolleginnen und Kollegen in einem besonders sensiblen Bereich wie der Medizin Einblick in die Entwicklung.
Missstände in Unternehmen zu melden, ist nicht immer mit dem Gang an die Öffentlichkeit verbunden wie bei Edward Snowden. Viele Unternehmen arbeiten mit internen Hinweisgeber-Systemen. Das sollte allerdings nicht ohne den Datenschutz ablaufen.
Niemand kann sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, ohne Urlaub und Krankheit arbeiten. Wie steht es daher mit einem Stellvertreter für den Datenschutzbeauftragten?
Ist es zulässig, Ortung in Firmenfahrzeugen einzusetzen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann ein Beschäftigter darin einwilligen? Dies sind Fragen, mit denen sich das Verwaltungsgericht Lüneburg auseinandergesetzt hat.
Unternehmen müssen Geschäftsgeheimnisse angemessen absichern, wollen sie von dem Schutz durch das neue Geschäftsgeheimnisgesetz profitieren. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die für den Datenschutz ermöglichen Synergien.