Fast jedes Unternehmen kennt die Situation: Die Polizei ruft an und fordert zur Übermittlung von Informationen auf. Was tun? Die Checkliste zeigt in 4 Schritten, wie Sie vorgehen.
Keine ungewöhnliche Situation: Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens. Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?
Der Jahresbericht ist ein gutes Instrument, um eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu machen. Was ist gut gelaufen, was nicht? Wo besteht Handlungsbedarf? Ein absolutes Muss ist ein solcher Bericht jedoch nicht für den Datenschutzbeauftragten.
Um seinen Löschpflichten nachkommen zu können, ist es notwendig, dass der Verantwortliche ein Löschkonzept erstellt, dokumentiert und umsetzt. Dieser Artikel gibt Tipps zum Aufbau eines solchen Konzepts.
„Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der/die neue Datenschutzbeauftragte der abc-GmbH! Wann können Sie loslegen, und womit beginnen wir?“ Hören Sie das, haben Sie den interessantesten Job der Welt angetreten ...
Manchmal führen Fälle, die ziemlich ungewöhnlich sind, zu wichtigen rechtlichen Klarstellungen auch im Datenschutz. Ein gutes Beispiel ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu einem Fall aus Lettland. Sie macht unter anderem Aussagen dazu, wann eine Verarbeitung eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ ist.
Die Benennungspflicht eines EU-Vertreters ist für internationale Unternehmen ohne EU-Sitz wichtig. Aber auch externe DSBs, die in der Stellung als EU-Vertreter einen Baustein ihres Portfolios sehen, kommen um eine rechtliche Einarbeitung in diesen Komplex nicht herum.
Ein neues Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (DSK) dokumentiert die Auffassung der Behörden, wie Verantwortliche die Einwilligung, sofern sie für eine Datenverarbeitung erforderlich ist, in der Praxis anwenden sollten.
Verantwortliche müssen ein systematisches Vorgehen und ein umfassendes Konzept entwickeln, um ihre Verarbeitungstätigkeiten datenschutzkonform zu gestalten. Hierbei unterstützt sie der neue Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen, abgekürzt ZAWAS.
Nicht nur Brandmelder können einen Fehlalarm auslösen. Auch die IT-Sicherheit macht Fehler. Reagieren die Mitarbeiter darauf falsch, ist der Datenschutz in Gefahr. Machen Sie False Positives, also falsche Alarme, deshalb zum Thema in Ihrer Datenschutz-Unterweisung.