Viele Datenpannen, die Verantwortliche derzeit an die Aufsichtsbehörden melden, sind Fehlversendungen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Besonders fehleranfällig sind dabei E-Mails.
Im Rahmen von Schulungen werden die Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der DSGVO immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz bei Behörden, Unternehmen und Vereinen Anwendung findet. Unter Umständen können aber auch Privatpersonen gegen den Datenschutz verstoßen und eine Geldbuße auferlegt bekommen.
Viele Datenpannen beginnen mit der Datenübertragung auf ein mobiles Speichermedium oder Endgerät, das später verloren geht. Oder Daten werden gestohlen, indem Angreifer sie über unkontrollierte Schnittstellen kopieren. Die Schnittstellenkontrolle gehört deshalb zur Datenschutzkontrolle dazu. Sie darf aber nicht zur Mitarbeiterüberwachung ausarten.
Wer wünscht sich nicht mehr Sicherheit und Komfort? Immer neue technische Lösungen eröffnen uns hierbei Möglichkeiten, die vor wenigen Jahren undenkbar waren. Doch das Plus an Bequemlichkeit hat meist einen Haken: Der Datenschutz bleibt angesichts der vielfältigen (technischen) Möglichkeiten schnell auf der Strecke – so etwa auf dem Firmenparkplatz. Was können Sie dagegen tun?
Wie sieht ein vollständiges Backup-Konzept aus, das auch der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht wird? Beitrag und Checkliste führt die zentralen Punkte auf.
Nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht, von einer verantwortlichen Stelle zu verlangen, dass sie ihre personenbezogenen Daten löscht. In Österreich musste sich die Aufsichtsbehörde mit der Frage beschäftigen, wie dieses Recht in der Praxis umzusetzen ist. Mit einer auf den ersten Blick überraschenden Antwort.
Direktwerbung dient nicht nur dazu, Bestandskunden zu bewerben, sondern sie will auch Neukunden gewinnen. Dafür sind oft Fremdadressen nötig. Was ist hierbei zulässig, was nicht?
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, führt kein Weg daran vorbei, IT-Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten und umzusetzen. Denn nur verbindliche, dokumentierte Vorgaben gewährleisten eine sichere Verarbeitung und weisen sie nach. Lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten.
Die Informationspflichten bringen viele Verantwortliche, gleich ob öffentlich oder nicht, „aus dem Tritt“. Die Frage ist meist: Wie lässt sich das bloß in der Praxis umsetzen? Wir stellen ein konkretes Beispiel vor.
Die Informationspflichten bringen viele Verantwortliche, gleich ob öffentlich oder nicht, „aus dem Tritt“. Die Frage ist meist: Wie lässt sich das bloß in der Praxis umsetzen? Wir stellen ein konkretes Beispiel vor. Das Muster vereinigt Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Informationen nach Art. 13 DSGVO.