Das Konstrukt der gemeinsamen Verantwortlichkeit schafft derzeit viel Unmut. Lesen Sie, welche Fragen und Beispiele Sie nutzen können, um eine klarere Trennung zu schaffen.
Am 15. Dezember 1983 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerden gegen die damalige Volkszählung 1983 wesentliche Grundsätze des verfassungskonformen Datenumgangs (Umgang mit Daten) festgeschrieben. Sie haben in ihrer Weitsicht heute noch gleichermaßen Gültigkeit.
Jedes Unternehmen lebt davon, Nachwuchs zu rekrutieren. Dabei muss es im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO den Bewerber transparent über den Umgang mit seinen Daten informieren. Was sich einfach anhört, ist in der Praxis eine echte Herausforderung.
Müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, stellt sich die Frage: Reicht es aus, die Daten aus der Datenbank zu entfernen, oder sind die Speichermedien, auf denen sich die Daten befinden, zu vernichten? Wie so oft im Datenschutz lautet die Antwort: Es kommt darauf an!
Welche Rechtsregeln gelten angesichts der DSGVO für Bilder von Personen? Dazu gibt es viele Veröffentlichungen, die teils ziemlich aufgeregt formuliert sind. Der Beitrag stellt im Überblick dar, welche Fragen schon geklärt sind und wo zu Recht noch Streit besteht.
Datenschutz im religiösen Bereich – das scheint nichts, worum sich der normale Datenschützer kümmern muss. Manchmal entscheiden Gerichte allerdings anhand eines solchen Falls Grundsatzfragen von allgemeinem Interesse. Genau das ist bei einer Entscheidung des EuGH der Fall, die sich mit Datenschutzfragen bei den Zeugen Jehovas in Finnland befasst. Die Entscheidung ist so wichtig, dass sie jedem Datenschützer bekannt sein muss.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Dokument vorgelegt, das Vorgaben für die Datenschutz-Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer macht. Worum geht es genau, und wie ist dieser Hinweis einzuordnen?
Die sehnlichst erwarteten Listen der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist und wann nicht, trudeln nun nach und nach ein. Doch die Begeisterung hält sich in Grenzen. Denn so deutlich schwarz-weiß wie erhofft ist die Situation damit nicht geworden.
Die meisten Datenpannen, die Verantwortliche derzeit an die Aufsichtsbehörden melden, sind Fehlversendungen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Zweifellos also ein wichtiges Thema für Schulungen, aber auch für die Geschäftsprozesse, die dahinterstecken.
Sind Monitore für Unbefugte einsehbar, müssen Beschäftigte sie vor unliebsamen Blicken schützen. Bildschirmsperren und Blickschutzfolien sind dabei immer noch die wichtigsten Helfer.