Phishing-Simulationen sind eine wertvolle Methode, um Mitarbeitende für IT-basierte Betrugsversuche zu sensibilisieren und deren Reaktionsfähigkeit zu verbessern. Damit diese Trainings jedoch zielführend sind, ist eine sorgfältige Planung sowie eine durchdachte Auswahl von Dienstleister und Software entscheidend.
Aus den Datenschutzaufsichtsbehörden und aus der IT-Sicherheit gibt es wieder viele wichtige Meldungen und Veröffentlichungen, die Datenschutzbeauftragte in ihrer täglichen Arbeit kennen und nutzen sollten. Wir geben in der neuen Folge einen kompakten Überblick mit Tipps für die Praxis.
Die Pflicht, personenbezogene Daten rechtzeitig zu löschen, sowie das Recht auf Vergessenwerden bereitet Unternehmen seit Langem Kopfzerbrechen. Doch gibt es Tools, die bei der Umsetzung helfen.
Allein durch Folienpräsentationen lassen sich die Mitarbeitenden kaum mehr für den Datenschutz sensibilisieren. Hier sind zusätzlich aktive Schulungsmaßnahmen gefragt. Eine gute Methode sind Selbst-Checks. Sie helfen bei der Selbsterkenntnis.
Die Ortung von Handys bzw. Smartphones kann Unfallopfern das Leben retten, sie erleichtert die Disposition im Außendienst und spürt verlorene Geräte auf. Doch ein Ortungsdienst kann den Datenschutz gefährden, erfolgt die Ortung heimlich und zu unerlaubten Zwecken. Prüfen Sie deshalb die Verwendung solcher Dienste im Unternehmen.
Eine Behörde sendet medizinische Unterlagen, die Herrn A betreffen, versehentlich an Herrn B. Der gibt sie bereitwillig sofort zurück, und die Behörde versendet die Papiere an den Richtigen, nämlich an Herrn A. Hat Herr A Anspruch auf DSGVO-Schadensersatz?
Viele Unternehmen nutzen Online-Umfragen, um Kunden und Interessenten nach ihrer Meinung zu fragen. Doch solche Umfragen können zum Datenrisiko werden.
Viele Unternehmen nutzen bereits KI-Anwendungen. Dabei treten Fragen des datenschutzkonformen Einsatzes oft in den Hintergrund. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz will dem entgegenwirken.
Jemand verlangt von seinem Finanzberater eine Kopie aller seiner personenbezogenen Daten, die dort vorhanden sind. Es geht um Daten aus einem Zeitraum von etwa 17 Jahren. Für welche Unterlagen besteht ein solcher Anspruch, für welche nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) trifft eine bemerkenswerte Unterscheidung.
Von wegen Sommerloch! Im Datenschutz und in der Cybersicherheit waren auch die letzten Wochen wieder gefüllt mit wichtigen Nachrichten für Datenschutzbeauftragte. Wir haben sie im Podcast und in dieser Meldung zusammengestellt.