Die Frage, ob Minderjährige wirksam in den Umgang mit ihren Daten einwilligen können, wurde schon unter dem Bundesdatenschutzgesetz diskutiert. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht dazu nun zumindest bei internetbasierten Diensten Regelungen vor, die Klarheit schaffen.
Leitlinien der Art.-29-Gruppe zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und zur Risikoeinordnung, angenommen am 4. April 2017, zuletzt überarbeitet und angenommen am 4. Oktober 2017.
Ohne Überblick kein Datenschutz - so lässt sich die Notwendigkeit einer Liste aller vorhandenen Software in der Behörde oder im Unternehmen kurz und knapp begründen. Die Checkliste zeigt, wie Sie sich diesen Überblick verschaffen.
Provokante Frage für Datenschutzbeauftragte: Glauben Sie, dass Sie eine realistische Chance haben, jemals einen vollständigen Überblick über alle im Unternehmen vorhandenen und zum Einsatz kommenden Programme zu haben?
Sie sind Mitglied eines Vereins. Können Sie verlangen, dass Ihnen Namen und Anschriften sämtlicher Vereinsmitglieder herausgegeben werden? Angenommen, Sie wollen stattdessen die Mailadressen sämtlicher Mitglieder in Form einer Datei. Können Sie auch das verlangen? Was die Gerichte dazu sagen - und was die DSGVO.
Kaum ein Unternehmen verfügt über eine aktuelle und v.a. vollständige Liste der gesamten Hardware. Zu oft können DSBs so ihren Prüfungspflichten – gleich ob nach BDSG oder DSGVO – nur schwer nachkommen. Ändern Sie diesen Zustand.
Deutsche Version des Working Paper 243 der Art.-29-Gruppe zum Datenschutzbeauftragten unter der Datenschutz-Grundverordnung, Entwurf angenommen am 13. Dezember 2016, überarbeitet und in der endgültigen Fassung angenommen am 5. April 2017.
Welche Regeln gelten für Ausweiskopien? Wer darf eine Ausweiskopie anfertigen und was gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses? Seit dem 15. Juli 2017 gelten die unten aufgeführten Regelungen.
Werbliche Ansprache von potenziellen Kunden, Adressgenerierung, Potenzialanalysen oder cloudbasierte CRM-Systeme, in denen weltweit Kundendaten abrufbar sind – was lässt die DSGVO alles zu?
Was eine „Kirrung“ ist, wissen die meisten Menschen spontan wohl nicht. Laut Wikipedia handelt es sich um eine „Lockfütterung“ für Jagdwild. Datenschutzrechtliche Fragen entstehen dann, wenn die Futterstelle mit einer sogenannten „Wildkamera“ ausgestattet ist – und zwar wegen der Menschen, die sich möglicherweise dort aufhalten. Auch wenn es kaum zu glauben scheint: Am Beispiel einer solchen Wildkamera lassen sich einige grundlegende Neuerungen erklären, die sich ab 25. Mai 2018 aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben.