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Alle Beiträge zum Datenschutz und zur DSGVO

DP+
Auch mit der Digitalgesetzgebung der EU richtet sich der Schutz personenbezogener Daten weiter an der DSGVO aus
Bild: iStock.com/PhonlamaiPhoto
Auf einen Blick

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. So geht es derzeit vielen Datenschützern angesichts der Flut von EU-Initiativen zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Anlass genug für einen Überblick, der nur die wirklich wichtigen Eckpunkte hervorhebt!

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Wer ein Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz einrichten und betreiben möchte, dem stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit
Bild: iStock.com/Nanzeeba Ibnat
Datenschutz-Compliance

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht die Einrichtung und den Betrieb eines internen Hinweisgebersystems vor, was auch unter Beteiligung externer Dritter oder als gemeinsame interne Meldestelle möglich ist. Wer ist hier datenschutzrechtlich verantwortlich?

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Unternehmen in ihrer Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) dürfen nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien bieten, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (TOMs, Art. 32 DSGVO) umsetzen
Bild: iStock.com/Galeanu Mihai
Datenschutz bei Dienstleistern

Die Beauftragung von Dienstleistern mit Datenverarbeitungen ist höchst praxisrelevant. Da die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei den Auftraggebern verbleibt, sind regelmäßige Kontrollen anzuraten.

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Aktivitäten von Cyberkriminellen: Die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA warnt vor schwerwiegenden Folgen für Patienten
Bild: iStock.com/Tippapatt
Datenschutz und Cybersicherheit, Teil 10

Die digitale Gesundheitsversorgung bietet große Chancen, Patientendaten immer dann und dort, wo jemand sie benötigt, bereitzustellen. Leider könnten auch Cyberkriminelle den besseren Zugang zu den sensiblen Daten nutzen.

Grundsatzentscheidungen

In zwei Entscheidungen hat der EuGH klargestellt, dass den Verantwortlichen die Pflicht zu einem Risikomanagement trifft, aber keine Pflicht zur Risikofreiheit besteht. Auch für den Schadensersatz stellt der EuGH die Weichen. Diese Entscheidungen des EuGH haben damit grundsätzliche Bedeutung für die Umsetzung der DSGVO.

Schritt für Schritt zum Berechtigungskonzept
Bild: KrulUA / iStock / Thinkstock
Schlüssel zum Datenschutz

Das Berechtigungskonzept muss abbilden, welche Zugriffe im Datenschutz jeweils erlaubt sind und welche nicht. Ist das Berechtigungskonzept zu strikt, hemmt es die Produktivität. Ist es zu lasch, sind die Daten in Gefahr. Trends wie KI, Cloud, Mobility, Big Data und IoT machen es nicht leichter, ein solches Konzept auf die Beine zu stellen. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Ohne ein wasserdichtes Berechtigungskonzept fehlt ein ganz wichtiger Baustein für Datenschutz und Datensicherheit im Betrieb. Die Checkliste zeigt die wesentlichen Punkte, die zu einem solchen Konzept gehören.

Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten - hier symbolisiert durch ein @-Zeichen, einen Briefumschlag und ein Telefonhörer
Bild: peterschreiber.media/iStock/Getty Images Plus
Klare Ansage des BGH

Die DSGVO-Juristen waren sich einig darüber, wann zu den „Kontaktdaten“ eines Datenschutzbeauftragten dessen Name gehört und wann nicht. Aber würde der BGH es genauso sehen? Jetzt besteht Klarheit – über die Regel und über Ausnahmen davon.

Der Podcast fragt nach – diesmal bei den Referentinnen und Referenten der IDACON 2024

Die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO, die Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Profiling und Scoring im Lichte des SCHUFA-Urteils, die KI-Regulierung und ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und „Data Act – Rückschritt, Fortschritt? Oder neue Fragen…?“, dies sind Beispiele aus der Agenda der IDACON 2024, die vom 5. - 6. November in München stattfand. Was sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen, um in den Unternehmen und Behörden ihren Aufgaben nachgehen zu können?

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In der Praxis erfolgt ein Großteil der Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter über Messengerdienste wie WhatsApp. Das ist aufgrund der bekannten datenschutzrechtlichen Probleme nicht datenschutzkonform möglich.
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Mietverhältnisse datenschutzkonform verwalten

Die Regeln der ­DSGVO gelten für Vermieter von Wohnraum als Verantwortliche auch im laufenden Miet­verhältnis und bei dessen Beendigung. Für die Weitergabe an Dritte müssen sich Verantwortliche teilweise mit Verträgen zur Auftragsverarbeitung absichern.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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