➧ Was hat sich ereignet?
Jemand war Mitarbeiter einer Bank und dort zugleich auch Kunde. Im Jahr 2014 erfuhr er, dass einige frühere Kollegen bankintern mehrfach Daten abgefragt hatten, die ihn als Kunde der Bank betrafen. Zunächst nahm er das einfach so hin. Dann kündigte ihm die Bank. Daraufhin wurde er im Jahr 2018 aktiv. Er fordert von der Bank Auskunft darüber, welche Mitarbeiter der Bank damals seine Kundendaten abgefragt hatten. Außerdem interessiert ihn der Zweck der Datenabfrage.
➧ Welche Reaktionen auf sein Auskunftsersuchen erlebte der Betroffene?
Zum Zweck der Abfrage teilte die Bank ihrem früheren Mitarbeiter mit, dass die bankinterne Revision klären wollte, ob er sich korrekt verhalten hatte. Es sei nämlich der Verdacht aufgekommen, dass er es sich bei seiner Tätigkeit in unzulässigen Interessenskonflikten befunden habe. Darüber, welche konkreten Mitarbeiter der Bank die Daten abgefragt hatten, verweigerte die Bank jedoch jede Auskunft.
Daraufhin wandte sich der Betroffene an die Datenschutzaufsicht. Dort kam er jedoch auch nicht weiter. Die Datenschutzaufsicht hielt das Verhalten der Bank für rechtmäßig.