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25. Februar 2025

Auskunftsersuchen praktisch begrenzen

DP+
Massenhafte Auskunftsersuchen, etwa durch „LegalTech“-Portale, setzen Verantwortliche mitunter erheblich unter Druck. Doch durch geeignete Maßnahmen können Verantworliche selbst bei einer Vielzahl von Vorgängen rechtskonform agieren.
Bild: iStock.com/IR_Stone
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Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO brauchen einen Rahmen
Das Auskunftsrecht der DSGVO ist ein zentrales Recht der Betroffenen. Es lässt sich aber in der Praxis nicht unbegrenzt erfüllen. Verantwortliche können bei einem Übermaß an Anfragen mitunter gegensteuern.
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Recht der Betroffenen. Es soll ihnen die Prüfung ermöglichen, welche Daten Verantwortliche über sie verarbeiten und ob diese Verarbeitung rechtmäßig erfolgt. In der Praxis stellt es Verantwortliche jedoch vor erhebliche praktische Herausforderungen, v.a. durch den Verwaltungsaufwand, der damit verbunden ist, die Auskunftsersuchen zu erfüllen.

Menge der Auskunftsverlangen führt zu praktischen Herausforderungen

Verantwortliche müssen sicherstellen, dass sie über geeignete Verfahren und Systeme verfügen, um die geforderten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat bereitzustellen. Die Frist lässt sich um zwei weitere Monate verlängern, aber nur, wenn diese Verlängerung aufgrund der Komplexität und der Anzahl der Anträge erforderlich ist.

Verantwortliche müssen sicherstellen, dass sie mit der Auskunft keine Informationen offenlegen, die die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigen könnten. Dies kann insbesondere dann schwierig sein, wenn die Daten der betroffenen Person auch Informationen über Dritte enthalten.

Die Verantwortlichen müssen darauf achten, stets nur diejenigen Informationen aus der Auskunft herauszuhalten, die auch wirklich einer Geheimhaltung unterliegen. Das kann einen hohen Selektionsaufwand zur Folge haben, um die auskunftsfähigen von den geheimzuhaltenden Informationen zu trennen.

Kommerzielle Rechtsportale bieten möglichst vielen Betroffenen einen schnellen Weg zu ihrem Recht. Dem…

Dr. Matthias Orthwein
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Portrait von Dr. Matthias Orthwein
Dr. Matthias Orthwein
Dr. Matthias Orthwein ist Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz. Er berät seine Mandanten in allen Bereichen des IT-Rechts und bei der Nutzung von Daten und KI. Er ist ein erfahrener Experte für nationale und internationale Datenschutzrechtsfragen und hält regelmäßig Vorträge sowie Seminare zu diesen Themen.
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