Die Transparenzpflichten der DSGVO
Die DSGVO sieht zahlreiche Rechte der betroffenen Personen vor. Das mündet in genauso zahlreiche Pflichten für Verantwortliche. Vor allem die Informationspflichten bzw. Auskunftsrechte sind wesentlich umfangreicher geworden.
Und die Verantwortlichen müssen unter einem gewissen Zeitdruck handeln: Nimmt die betroffene Person ihre Auskunftsrechte aktiv wahr, muss das Unternehmen innerhalb eines Monats die Auskunft erteilen. Das klingt nach viel Zeit – stellen Sie sich jedoch vor, es sind 5.000 solcher Auskunftsersuchen.
Muss das Unternehmen die betroffene Person aktiv über eine neue Verarbeitung informieren, ist dies sogar umgehend zu erledigen.
Pflicht, transparent zu informieren & zu kommunizieren (Art. 12 DSGVO)
„Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 […] in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln“. So weit die DSGVO im Originaltext.
Wo in der Vergangenheit eher IT-Kauderwelsch, Fachchinesisch und von Anwälten ausgetüftelte „Spitzfindigkeiten“ die Information und Kommunikation gegenüber der betroffenen Person bestimmten, verlangt die DSGVO, die Kommunikation derart zu gestalten, dass selbst jeder weniger gebildete Mensch verstehen kann, worum es geht.
Das Transparenzgebot stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – v.a. wenn sie international unterwegs sind. Englisch ist einerseits Weltsprache, andererseits beherrscht es nicht jeder. So werden standardisierte Anschreiben zur Information de…