➧ Der Ausgangsfall betrifft eine ungarische Behörde
Direkt nach dem Beginn der Corona-Pandemie beschloss eine ungarische Lokalbehörde im Februar 2020, Einwohnern ihres Zuständigkeitsbereichs unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Behörde nahm wohl an, dass alle Anspruchsberechtigten die Unterstützung in Anspruch nehmen würden. Nur so lässt sich erklären, wie sie vorging:
- Sie wandte sich an die ungarische Staatskasse und an eine weitere Regierungsbehörde, um personenbezogene Daten von Einwohnern aus ihrem Bezirk zu erhalten. Dazu gehörten unter anderem die „grundlegenden Identifizierungsdaten“ (also wohl Name, Vorname und weitere Angaben zur Person) und die Sozialversicherungsnummer.
- Diese Daten fasste sie in einer Datenbank zusammen. Dabei erstellte sie für jeden Datensatz eine individuelle Kennung und einen Strichcode.
- Sobald eine Person einen Antrag stellte, prüfte die Lokalbehörde mithilfe der Daten in der Datenbank, ob diese Person einen Anspruch auf Unterstützung hatte.
➧ Datenschutz war wohl nur ein Randthema
Der Datenschutz scheint bei den Überlegungen der Behörde insgesamt keine allzu große Rolle gespielt zu haben. Dies zeigt sich etwa daran, dass sie die betroffenen Personen entgegen Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht über die Erhebung der Daten bei der ungarischen Staatskasse und der Regierungsbehörde informierte.