Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden?
Es klingt kompliziert: Das Recht auf Vergessenwerden gehört zu den Betroffenenrechten und impliziert Löschpflichten für das jeweilige Unternehmen, das Daten Betroffener vorhält. Einfach gesagt bedeutet es, dass Betroffene unter bestimmten Umständen das Löschen ihrer Daten verlangen können, die Unternehmen sind dann nach DSGVO zur Löschung verpflichtet.
Doch die Praxis macht Schwierigkeiten: Bei Umfragen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet sich die Löschung personenbezogener Daten fast immer unter den Problemen der Unternehmen. Ein wesentlicher Grund dafür: Das Recht auf Vergessenwerden fügt als Betroffenenrecht bestehenden Lösch-Problemen weitere hinzu. Denn die DSGVO fordert in Artikel 17:
„Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.“
Es reicht also nicht aus, im Unternehmen oder in der Behörde über geeignete Löschwerkzeuge zu verfügen, die die intern gespeicherten Daten fristgerecht und zuverlässig löschen. Wenn Kopien der Daten an anderen Orten, z.B. im Internet, vorhanden sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Betreiber der Webseiten über die Löschungspflicht zu informieren.