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Checklisten

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Wenn Krankenhäuser mit externen Dienstleistern zusammenarbeiten, um personenbezogene Daten verarbeiten zu lassen, wirft das Fragen im Bereich Datenschutz auf. Die DSGVO erlaubt zwar die externe Verarbeitung von Patientendaten, verlangt aber besondere Schutzvorkehrungen.
Bild: iStock.com/metamorworks
Externe Dienstleistungen für Krankenhäuser

Eine gesetzliche Neuregelung in Bayern lenkt den Blick darauf, welche Besonderheiten die Auftragsverarbeitung von Patientendaten aus Krankenhäusern aufweist. Aus Anlass der Neuregelung ist eine Arbeitshilfe für technische und organisatorische Maßnahmen entstanden, die auf Besonderheiten bei der Verarbeitung von Patientendaten eingeht.

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Kanban ist eine Arbeitsmanagementmethode, die dabei hilft, Abläufe in Organisationseinheiten effektiv zu steuern, anzupassen und zu optimieren. Der Datenschutz darf bei der Ntzung von Kanban-Boards jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
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Beschäftigtendatenschutz

Es ist in Unternehmen sehr wichtig, Aufgaben zu organisieren wie auch Projekte intern sinnvoll zu steuern. Cloudbasierte (Kanban-)Boards bieten hier viel Potenzial, weisen aber auch datenschutzrechtliche Risken auf. Deshalb ist an dieser Stelle ein Datenschutzkonzept gefragt.

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Unternehmen in ihrer Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) dürfen nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien bieten, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (TOMs, Art. 32 DSGVO) umsetzen
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Datenschutz bei Dienstleistern

Die Beauftragung von Dienstleistern mit Datenverarbeitungen ist höchst praxisrelevant. Da die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei den Auftraggebern verbleibt, sind regelmäßige Kontrollen anzuraten.

Ohne ein wasserdichtes Berechtigungskonzept fehlt ein ganz wichtiger Baustein für Datenschutz und Datensicherheit im Betrieb. Die Checkliste zeigt die wesentlichen Punkte, die zu einem solchen Konzept gehören.

Datenschutzkontrollen

Wollen Behörden und Unternehmen KI einsetzen, müssen sie neben der Art der KI-Technologie Fragen zum Einsatzzweck, zu den verwendeten Daten und zum Betrieb klären. Damit dabei der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt, bieten sich Checklisten für die strukturierte Prüfung an. Eine davon sei hier vorgestellt.

Keine Cybersicherheit ohne Datenschutz, Teil 4

Cloud-Apps spielen eine immer größere Rolle. Doch ihre Risiken sind leicht zu übersehen. Security-Lösungen wie Cloud Access Security ­Broker (CASB) sollen den Zugriff auf riskante Cloud-Anwendungen ­verhindern. Das könnte aber zulasten des Datenschutzes gehen.

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Nutzer erleben beim Einsatz von Cloud-Diensten meist ein Mehr an Komfort und Flexibilität. Für den DSB bedeutet er zunächst: Jede Menge To-dos.
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Datenschutzrechtliche Herausforderungen meistern

Daten schnell, ortsunabhängig, geräteübergreifend und kostengünstig allzeit abrufen zu können, beflügelt die IT, das Management und die Mitarbeitenden. Datenschützer sind daher gut beraten, sich mit Cloud-Modellen und den Datenschutzanforderungen auseinanderzusetzen.

Für den sicheren Einsatz generativer KI sind klare Richtlinien und technische Maßnahmen erforderlich, um den Datenzugriff zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Anforderungen an Lösungen zusammen.

Awareness-Training

Zu den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten gehört die Schulung von Beschäftigten. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung bietet sich ein Schulungskonzept an.

Datenschutzbeauftragte müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden regelmäßig zu den wichtigsten Datenschutz-Themen geschult werden. Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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