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Cookies

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Mit einer neuen Verordnung soll beim Aufruf von Websites eine anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl der heutigen, teils irreführenden oder verwirrenden Cookie-Banner entstehen.
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Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung

Keine Frage, sie nerven: Cookie-Banner. Kaum eine Website kommt ohne die Abfrage von Einwilligungen aus. Von undurchsichtigen Schiebereglern über freundliches Nudging bis hin zur fehlenden Möglichkeit einer Ablehnung ist alles vertreten. Damit soll bald Schluss sein.

Standortdaten: So lässt sich ungewollte Ortung umgehen
Bild: Prasit Rodphan / iStock/ Thinkstock
Standortdaten schützen

Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?

Online-Datenschutz

Seit Inkrafttreten des TTDSG hat sich die Onlinewelt leise, aber stetig von den omnipräsenten Cookies verabschiedet. Nun sind die meisten Tools cookielos. Das macht es Verantwortlichen und DSB immer schwieriger, zu erkennen, welche Daten bei Webseitenaufrufen verarbeitet werden.

Bericht der Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses

Nicht jeder Website-Besucher schaut bei den Bannern, die das Einverständnis zur Datenverarbeitung zu den verschiedensten Zwecken abfragen, genau hin. Verantwortliche müssen jedoch die Cookie-Banner trotzdem rechtssicher platzieren und gestalten. Hilfestellung dazu gibt diese Checkliste.

Analyse-Tools

Das Auswerten von Website-Besuchern hilft bei der Beurteilung, welche Inhalte besonders beliebt und welche weniger relevant sind. Viele denken hierbei an Google Analytics. Dabei gibt es zahlreiche datenschutzkonforme Alternativen. Neben der Rechtssicherheit bieten sie den Vorteil, keine Einwilligung zu benötigen.

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Irreführende Coockie-Banner verstoßen klar gegen die DSGVO. Der Verein Noyb reicht 226 Beschwerden gegen Webseitenbetreiber bei den Datenschutzbehörden ein.
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Einwilligungen

Wie sieht es in bezug auf Consent-Tools aus, wenn Funktionen, die einwilligungspflichtig sind, nur auf dem Webserver existieren? Ein Beispiel ist das serverseitige Tracking, das je nach Rechtsgrundlage entweder gar nicht oder nur in begrenztem Umfang Nutzerdaten verarbeiten soll.

Internet-Nutzung ohne störende Cookie-Banner? Das geht! Die Verbraucherzentrale Bayern hat dafür das Browser-Plugin „Nervenschoner“ entwickelt.
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Verbraucherschutz

Möchten Sie ungestört im Internet surfen und nicht ständig von lästigen Cookie-Bannern gestört werden? Dann probieren Sie doch mal das Browser-Plugin „Nervenschoner“ der Verbraucherzentrale Bayern aus. Es ist leicht zu installieren und schützt Ihre Privatsphäre.

Transparenz als oberstes Gebot

Jedes Unternehmen mit einer Website muss transparent informieren, was es mit den dort verarbeiteten Daten tut. Wie lässt sich das in Zeiten von Abmahnungen wegen Google Fonts, von Analysetools, TTDSG und nötigen Belehrungen über Joint-Controller-Verhältnisse umsetzen?

Online-Datenschutz

Das TTDSG regelt, welche Maßstäbe für Cookies gelten, die Website-Betreiber ohne Einwilligung durch den Nutzer verwenden dürfen. Der Beitrag zeigt einerseits, welche Cookies konkret einwilligungsfrei sind, und andererseits, woraus sich eine Einwilligungspflicht ableiten lässt.

Online-Marketing

Conversion Tracking verfolgt eine gewünschte Nutzeraktion wie einen Produktkauf zurück auf eine bestimmte Werbemaßnahme. Wer dafür Cookies nutzt, benötigt gewöhnlich eine Einwilligung. Mit geeigneten Mitteln gelingt das Conversion Tracking jedoch auch ohne Einwilligung.

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