Aufgrund hoher Schäden durch Cyberattacken investieren Unternehmen stark in Cybersicherheit. Mit neuen Konzepten wie Zero-Trust-Sicherheit wollen sie steigende Risiken in den Griff bekommen. Dabei dürfen sie aber die Grenzen des Datenschutzes nicht überschreiten.
Die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) soll die digitale Resilienz im EU-Finanzsektor stärken und die Vorgaben harmonisieren. DORA legt zahlreiche Sicherheits- und Berichtspflichten fest, damit Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und andere Risiken der IKT-Nutzung – etwa Outsourcing-Risiken – werden.
Eine Forderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) an die Sicherheit der Verarbeitung ist die Belastbarkeit oder Resilienz. Doch wie lässt sich die Belastbarkeit gewährleisten, wie lässt sie sich prüfen? Hier helfen Tools.
Die Cybersicherheit erfordert Transparenz in der kompletten genutzten IT. Die Angriffserkennung und Abwehr erweitert sich deshalb von den Endgeräten (EDR) auf die ganze IT-Infrastruktur (XDR). Das kann aber Folgen für den Datenschutz nach sich ziehen.
Die EU-Richtlinie NIS 2 ist ein allgegenwärtiges Thema. Die Umsetzung muss jetzt angegangen werden, aber zur Umsetzung kursieren auch Mythen. Die zeitlichen Abläufe zu kennen, ist dafür ebenso wichtig, wie die Vorgaben umzusetzen.
Der moderne Datenschutz kommt ohne Maßnahmen der Cybersicherheit nicht mehr aus. Cyberattacken sind inzwischen nicht nur das größte Unternehmensrisiko, sie sind auch Ursache zahlreicher Datenschutzverletzungen. DSB müssen deshalb auch die Cybersicherheit auf ihre Agenda setzen.
Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen zukünftig noch höhere IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft auch den Datenschutz aller Unternehmen und Behörden in der EU, denn KRITIS-Vorfälle lösen oftmals Datenschutzverletzungen aus.
Auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen kommen bald neue umfangreiche Vorgaben zu. Verantwortliche und DSB sollten diese bereits jetzt genau analysieren, um ausreichend Zeit zu haben, die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Unternehmen zu implementieren.
Ohne Fachkräfte in der Cybersicherheit fehlt die Expertise, um Cyberangriffe besser abwehren zu können. Das steigert das Risiko für Datenschutzverletzungen. Zudem sorgt der Fachkräftemangel für eine veränderte Suche nach Beschäftigten – mit massiven Konsequenzen.
Kriminelle hacken das EDV-System einer Finanzbehörde. Der Betrieb liegt tagelang völlig still. Danach ist er wochenlang beeinträchtigt. Und jetzt verlangen einige, deren Daten betroffen waren, wegen des Vorfalls Schadensersatz. Können sie damit Erfolg haben? Lesen Sie, was der EuGH dazu sagt.