Eine Offline-KI läuft auf einem eigenen Server. Sie muss keine Daten mit Dritten austauschen, kann aber bei Bedarf auf das Internet zugreifen oder mit anderen IT-Systemen kommunizieren. Oft leistet eine solche KI mehr als ChatGPT. Wann lohnt sich eine Offline-KI und was bietet sie genau?
Eine der größten Erleichterungen 2023 war, dass wieder rechtlich korrekte Datenübermittlungen in die USA möglich sind. Was manche übersehen: Die Beachtung bestimmter Voraussetzungen führt zu teils erheblichen Prüfpflichten seitens der Datenübermittler.
Im Interview erklärt Dr. Eugen Ehmann, wie Datenschutzbeauftragte den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework (DPF) verstehen und bewerten können.
Die EU-Kommission hat erneut in einem Angemessenheitsbeschluss festgestellt, dass in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Mit Inkrafttreten des „EU-U.S. Data Privacy Framework“ (DPF) lassen sich personenbezogene Daten unter erleichterten Bedingungen in die USA übermitteln. Doch Datenexporteure müssen trotz DPF einiges beachten.
Seit der EuGH die Anwendung des Privacy Shield gestoppt hatte, griffen viele Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln zurück. Wird das noch nötig sein, nachdem das EU-US Data Privacy Framework (DPF) anwendbar ist? Die Antwort darauf fällt differenziert aus.
Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework ist in Kraft getreten. Aber Achtung: Der Angemessenheitsbeschluss führt für sich allein nicht dazu, dass Datenübermittlungen nun automatisch rechtmäßig wären.
Wie ist der aktuelle Stand beim geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Deutlich fortgeschritten: Der EDSA begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses wesentliche Verbesserungen, äußert aber auch Bedenken.
Am 13. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss zu Datenübermittlungen in die USA vorgelegt. Der Beitrag schildert, worauf sich Unternehmen schon jetzt konkret einstellen können und sollten.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Übersicht über alle Anhänge zum Entwurf.
134 Seiten - so umfangreich ist der Entwurf der EU-Kommission für einen Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework. Da schadet es nicht, einige Wegweiser zu nutzen, um sich zurechtzufinden, etwa die Gliederung zu den Prinzipien des Frameworks.