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25. Oktober 2024

Achtung, DSB: DORA für Finanzunternehmen kommt!

DP+
Die neue EU-Verordnung DORA bringt zahlreiche neue Sicherheits- und Berichtspflichten für Finanzunternehmen. Dabei gibt es viele Schnittstellen zum Datenschutz.
Bild: iStock.com/dem10
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Viele Schnittstellen zum Datenschutz
Die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) soll die digitale Resilienz im EU-Finanzsektor stärken und die Vorgaben harmonisieren. DORA legt zahlreiche Sicherheits- und Berichtspflichten fest, damit Finanzunternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und andere Risiken der IKT-Nutzung – etwa Outsourcing-Risiken – werden.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Finanzunternehmen die Vorgaben beachten müssen. Der Verordnung DORA unterliegen quasi alle Unternehmen des Finanzsektors. Das sind z.B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, aber auch Unternehmen, die IKT-Dienstleistungen (Informations- und Kommunikationstechnologie) für die Finanzindustrie bereitstellen. Dazu gehören u.a. Cloud-Service-Provider, Softwareanbieter, Datenanalysedienste und auch Rechenzentren.

Praxis-Tipp
Beschäftigen Sie sich als Datenschutzbeauftragte frühzeitig mit den neuen Anforderungen von DORA! Es gibt viele Schnittstellen zu den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist effizient, hier auf gemeinsame Prozesse zu achten. Binden Sie sich daher möglichst früh in Umsetzungsprojekte ein!

DORA behandelt fünf Bausteine des IKT-Risikomanagements

Aber welche Anforderungen beinhaltet DORA nun? Um einen Überblick zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Anforderungen in fünf Bausteine gefasst:

1) Governance und Organisation

DORA betont, dass die Geschäftsführung bzw. der Vorstand das Management der IKT-Risiken verantwortet. Die Geschäftsführung muss eine Strategie für die digitale operationale Resilienz – also die Widerstandsfähigkeit gegen Störungen des IT-gestützten Betriebs – festlegen und diese anhand von Richtlinien und Anweisungen umsetzen.

Ein Finanzunternehmen muss seine Strategie sowie die entsprechenden Richtlinie…

Uwe Hochstein Senada Zulum
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Verfasst von
Uwe Hochstein
Uwe Hochstein
Uwe Hochstein ist stellvertretender Datenschutzbeauftragter der Landesbank Baden-Württemberg.
Senda Zulum
Senada Zulum
Senada Zulum ist zertifizierte Compliance-Officerin und leitet die Gruppe des Zentralen Auslagerungsmanagements (ZAM) im Bereich Compliance bei der LBBW Landesbank Baden-Württemberg. Sie ist seit 2016 im ZAM tätig und verantwortet gemeinsam mit ihrem Team die Second Line of Defence für das Outsourcing.
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