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28. Oktober 2024

Anforderungen an ein Datenschutz-Schulungskonzept

DP+
Digitale Lernsysteme zur Unterweisung der Mitarbeitenden im Datenschutz werden immer populärer. Beziehen Sie auf jeden Fall frühzeitig den Betriebsrat in die Erarbeitung des Datenschutz-Schulungskonzepts ein.
Bild: iStock.com/guvendemir
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Awareness-Training
Zu den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten gehört die Schulung von Beschäftigten. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung bietet sich ein Schulungskonzept an.

Auch wenn normalerweise der Arbeitgeber für Datenverarbeitungen in seinem Unternehmen verantwortlich ist (Art. 4 Nr. 7 Datenschutz- Grundverordnung – DSGVO), obliegt es seinen Beschäftigten, die Vorschriften aus den geltenden Datenschutzbestimmungen in der Praxis umzusetzen. Die Beschäftigten agieren dabei als „unterstellte Personen“ (Art. 29 DSGVO) und dürfen personenbezogene Daten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nur auf Weisung des Arbeitgebers verarbeiten.

Der Arbeitgeber ist wiederum gemäß Art. 32 Abs. 4 DSGVO dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihm unterstellte Personen mit Zugang zu personenbezogenen Daten die Datenverarbeitungen nur auf Anweisung durchführen. Neben einer entsprechenden Verpflichtung, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, sollten Arbeitgeber die Beschäftigten daher regelmäßig im Datenschutzrecht schulen.

Praxis-Tipp
Bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind Beschäftigte auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und die Umsetzung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO zu verpflichten. Auch sollte der Bereich Datenschutz insbesondere bei Beschäftigten, die häufig mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, Teil des Onboarding-Prozesses sein.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es?

Zum Detailgrad von Schulungsmaßnahmen oder deren Häufigkeit enthalten die DS…

Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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