Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

28. November 2024

Arbeitnehmerdatenschutz und KI

DP+
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist beim Einsatz von KI mitzudenken - hier symbolisiert durch schützende Hände eines Business-Mannes über Würfeln mit der Abbildung von Mitarbeitern
Bild: iStock.com/Andrii Yalanskyi
5,00 (1)
Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Der Einsatz von KI-Systemen ist auf dem Vormarsch. Auch Arbeitnehmerdaten sind Gegenstand KI-gestützter Verarbeitung. Sie befinden sich damit im Anforderungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Mitbestimmung und Datenschutz.
Die möglichen Einsatzszenarien von künstlicher Intelligenz (KI) und deren Berührungspunkte mit Arbeitnehmerdaten sind breit gefächert. Dies reicht von der KI-generierten Protokollierung von Videokonferenzen über die KI-gestützte Rechnungsauswertung bis hin zur automatischen Beantwortung von Kundenanfragen.

Oft ist ungewiss, inwieweit die KI Metadaten verarbeitet. So besteht die Gefahr, dass vermeintlich harmlose Eingaben Einblicke in Interna und Betriebsgeheimnisse ermöglichen. Folglich lassen sich Verhalten, Leistung etc. einzelner Mitarbeitender mittels KI auswerten.

Inwiefern Unternehmen sich selbst und ihre Beschäftigten vor derartigen Auswertungen schützen können, ist äußerst fraglich, gerade bei cloudbasierten KI-Lösungen. Hier ist zu befürchten, dass Dritte an interne Informationen gelangen.

Unklar ist auch, wie sich Wechsel von Mitarbeitenden zu anderen Unternehmen auswirken. Große cloudbasierte KI-Lösungen dürften wohl kaum eine systemseitige Trennung bezogen auf Unternehmen und Mitarbeiterdaten bereithalten. So könnte die KI Mitarbeitende über Stellenwechsel hinweg identifizieren. Informationen könnten auf diese Weise nur allzu leicht in andere Unternehmen hineingelangen. Das wäre datenschutzrechtlich äußert kritisch zu sehen.

Informieren über ­Unbekanntes

Haben Sie schon mal in einem Beipackzettel von Medikamenten gelesen, dass der Hersteller Sie vor Risiken warnt, von denen er selbst nichts weiß? Wohl kaum, finden doch bei Medikamenten aufwendige Studien statt, um möglichst alle Risiken und Nebenwirkungen z…

Dr. Sebastian Hartmann
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Sebastian Hartmann, LL. M. Eur.
Dr. Sebastian Hartmann
Dr. Sebastian Hartmann, LL. M. Eur. ist Volljurist und Datenschutzberater bei der atarax Unternehmensgruppe, einem Dienstleister für strategische Unternehmenssicherheit und Haftungsmanagement.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.