Ratgeber
/ 28. November 2024

Arbeitnehmerdatenschutz und KI

Der Einsatz von KI-Systemen ist auf dem Vormarsch. Auch Arbeitnehmerdaten sind Gegenstand KI-gestützter Verarbeitung. Sie befinden sich damit im Anforderungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Mitbestimmung und Datenschutz.

Die möglichen Einsatzszenarien von künstlicher Intelligenz (KI) und deren Berührungspunkte mit Arbeitnehmerdaten sind breit gefächert. Dies reicht von der KI-generierten Protokollierung von Videokonferenzen über die KI-gestützte Rechnungsauswertung bis hin zur automatischen Beantwortung von Kundenanfragen.

Oft ist ungewiss, inwieweit die KI Metadaten verarbeitet. So besteht die Gefahr, dass vermeintlich harmlose Eingaben Einblicke in Interna und Betriebsgeheimnisse ermöglichen. Folglich lassen sich Verhalten, Leistung etc. einzelner Mitarbeitender mittels KI auswerten.

Inwiefern Unternehmen sich selbst und ihre Beschäftigten vor derartigen Auswertungen schützen können, ist äußerst fraglich, gerade bei cloudbasierten KI-Lösungen. Hier ist zu befürchten, dass Dritte an interne Informationen gelangen.

Unklar ist auch, wie sich Wechsel von Mitarbeitenden zu anderen Unternehmen auswirken. Große cloudbasierte KI-Lösungen dürften wohl kaum eine systemseitige Trennung bezogen auf Unternehmen und Mitarbeiterdaten bereithalten. So könnte die KI Mitarbeitende über Stellenwechsel hinweg identifizieren. Informationen könnten auf diese Weise nur allzu leicht in andere Unternehmen hineingelangen. Das wäre datenschutzrechtlich äußert kritisch zu sehen.

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