➧ Darum geht es beim „dritten Geschlecht“
Es gibt Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Umgangssprachlich formuliert gehören sie zum „dritten Geschlecht“. Sie dürfen weder direkt noch indirekt gezwungen sein, sich als „weiblich“ oder „männlich“ einzuordnen.
Genau das ist aber der Fall, wenn ein Online-Formular von ihnen verlangt, entweder die Anrede „Frau“ oder „Herr“ auszuwählen. Sie sind dann zu einer objektiv falschen Angabe gezwungen. Damit verbunden ist der Zwang, einen Teil der eigenen Identität zu verleugnen.