Aufgaben von Datenschutzbeauftragten & unternehmerische Realität
Die EU-weite koordinierte Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten, an der sich in Deutschland nur das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beteiligte (siehe hierzu Marschall, Datenschutz PRAXIS 09/2023, S. 01, https://www.datenschutz-praxis.de/datenschutzbeauftragte/pruefaktion-datenschutzbeauftragte-im-fokus/), gibt zusätzlich Anlass, dieses Spannungsfeld zu thematisieren und zu analysieren. Und mitnichten geht alle Spannung nur vom Unternehmen aus.
Falle 1: keine direkte Berichtslinie an die Unternehmensleitung
Der Grundsatz der unmittelbaren Berichterstattung an die höchste Managementebene ist in Art. 38 Abs. 3 Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmissverständlich verankert. Vor diesem Hintergrund verwundert die Praxis und damit auch Risikobereitschaft mancher Unternehmen, den Datenschutzbeauftragten teilweise mehrere Ebenen tiefer zu „vergraben“.
Zumal angesichts der Tatsache, dass das BayLDA in seiner Pressemitteilung vom 15. März 2023 anlässlich der gemeinsamen Prüfaktion deutliche Worte fand: „Auf Grundlage unserer Prüfbefugnisse werden…