Die DSGVO lässt „nebenamtliche DSB“ zu. Aber bedeutet das, dass ein DSB zugleich auch Vorsitzender des Betriebsrats sein kann? Oder besteht hier eine unzulässige Interessenkollision? Und wenn ja, was ist daraus für andere „nebenamtliche DSB“ abzuleiten? Wann besteht bei ihnen eine nicht zulässige Kollision von Interessen?
Wer muss nach DSGVO einen Datenschutzbeauftragen (DSB) benennen, wer nicht? Selbst wenn keine Pflicht zur Benennung besteht: Kann es trotzdem sinnvoll sein, einen DSB zu bestellen?
Die DSGVO bringt einige Änderungen auch in puncto Datenschutzbeauftragter. Was ist nun inhaltlich zu beachten? Das Muster zeigt eine mögliche Form der Bestellung.
Wenn es darum geht, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Aufsicht zu melden, ist mitnichten alles klar. Wir beantworten einige offene Fragen.
„Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der/die neue Datenschutzbeauftragte der abc-GmbH! Wann können Sie loslegen, und womit beginnen wir?“ Hören Sie das, haben Sie den interessantesten Job der Welt angetreten ...
Mit der DSGVO müssen mehr Unternehmen einen DSB benennen, der u.a. die Datenverarbeitungsprozesse überwacht. Doch mit der bloßen Benennung im „Verborgenen“ ist es nicht ganz getan.
Wie hat zukünftig nach DSGVO eine Benennung zum DSB formal korrekt abzulaufen, und was ist inhaltlich zu beachten? Der Beitrag zeigt dies am Beispiel eines DSB, der als Arbeitnehmer beschäftigt ist und neben der Tätigkeit als DSB andere Arbeiten zu verrichten hat.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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