Seit dem 30. September 2023 hat Microsoft einen neuen Servicevertrag, der für Produkte wie Windows und Office sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Teams gilt. Die Vertragsinhalte werfen viele datenschutzrechtliche Fragen auf: ein Überblick.
Telearbeit, gelegentliches Arbeiten im Homeoffice und mobiles Arbeiten kommen seit der Pandemie verstärkt vor und ermöglichen es, die Büroflächen zu verkleinern. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Datenschutzfallen.
Künstliche Intelligenz (KI) kann dabei unterstützen, Cyberangriffe zu erkennen und abzuwehren. Doch KI kann auch selbst zum Datenrisiko werden. Datenschutzbeauftragte sind hier mehrfach gefordert, nicht nur personenbezogene Daten zu schützen, sondern auch Manipulation und Missbrauch zu verhindern.
Vermieter von Wohnraum sind als Verantwortliche verpflichtet, die Regeln der DSGVO einzuhalten. Für private Vermieter mit nur einer oder zwei Wohnungen ist das oft überraschend – doch auch großen Vermietungsgesellschaften gelingt die Einhaltung nicht immer.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht die Einrichtung und den Betrieb eines internen Hinweisgebersystems vor, was auch unter Beteiligung externer Dritter oder als gemeinsame interne Meldestelle möglich ist. Wer ist hier datenschutzrechtlich verantwortlich?
Wollen Behörden und Unternehmen KI einsetzen, müssen sie neben der Art der KI-Technologie Fragen zum Einsatzzweck, zu den verwendeten Daten und zum Betrieb klären. Damit dabei der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt, bieten sich Checklisten für die strukturierte Prüfung an. Eine davon sei hier vorgestellt.
Cloud-Apps spielen eine immer größere Rolle. Doch ihre Risiken sind leicht zu übersehen. Security-Lösungen wie Cloud Access Security Broker (CASB) sollen den Zugriff auf riskante Cloud-Anwendungen verhindern. Das könnte aber zulasten des Datenschutzes gehen.
Das neue Outlook stellt eine Alternative zum Outlook aus Microsoft Office und den Microsoft-365-Apps dar. Dieser Beitrag durchleuchtet die Einstellungen für den Datenschutz und die Möglichkeiten für Admins, die Software bereitzustellen.
Datenschutzbeauftragte und Unternehmen stehen mit der Verabschiedung der KI-Verordnung (KI-VO) im August 2024 vor einer neuen regulatorischen Herausforderung. Diese Artikelreihe vermittelt fundiertes Basiswissen und bietet lösungsorientierte Ansätze zur Umsetzung der KI-VO in Unternehmen.
Immer öfter und in immer mehr Bereichen kommt künstliche Intelligenz (KI) zum Einsatz. Doch wer ist eigentlich für die KI-Systeme verantwortlich? Die Frage stellt sich nicht nur aus haftungsrechtlicher Sicht, sondern insbesondere mit Blick auf den Datenschutz.