Maschinen in der Produktion müssen gewartet werden. Dazu sind entweder Wartungsintervalle vorgegeben oder es erfolgt eine Ad-hoc-Wartung, wenn es zu einer Störung kommt. Wie verhindern Verantwortliche, dass es dabei zu Datenpannen kommt, weil Techniker auf Daten zugreifen, die nicht für sie bestimmt sind?
Will ein Unternehmen personenbezogene Daten erheben, erhält es oft Informationen, die über die abgefragten Daten hinausgehen. Denkbar ist auch, dass Kunden oder Mitarbeiter ungefragt personenbezogene Daten übermitteln. Was tun mit solchen Daten?
Sie begegnen einem immer öfter beim Surfen auf Webseiten oder bei Bestellvorgängen im E-Commerce: sogenannte Chatbots. Was müssen Verantwortliche datenschutzrechtlich beachten, wenn sie solche
Dialogsysteme mit „sprachlichen Fähigkeiten“ einsetzen?
Welche Richtlinien brauchen Verantwortliche im Datenschutz? Wie viele Richtlinien sind ein „gesundes Maß“, welche sollten keinesfalls fehlen? Und wie sollten sie aufgebaut sein? Sind sie bekannt, befolgen die Mitarbeitenden sie? Gehen Sie diesen Fragen doch einmal auf den Grund.
Seit Kurzem kursiert der Entwurf für ein „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG“. Da kommt die Frage auf: Fortschritt, Status quo oder Rückschritt? Jedenfalls wird das Gesetz, so es denn kommt, ein Zwischenschritt bis zur ePrivacy-Verordnung.
Manchmal sagen DSB, die nicht zugleich Rechtsanwälte sind, „Ich darf dazu keine Auskunft geben, das wäre Rechtsberatung“. Was an diesem Satz dran ist und ob ein DSB nicht verpflichtet ist, zu datenschutzrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen und zu beraten, klärt dieser Beitrag.
Vom Gesetz über das Urteil zum angewandten Datenschutz Gesetze müssen in ihren Formulierungen die ganze Bandbreite möglicher Anwendungen ihres Regelungsbereichs abdecken. Im Falle der EU-Gesetzgebung wird dieser Regelungsbereich noch multipliziert mit der Anzahl der Mitgliedsstaaten. Da kommt es nicht umhin, dass die praktische Auslegung in vielen Fällen erst vor Gericht…
Die DSGVO regelt die Pflichten, die mit Anfragen der Aufsichtsbehörden verbunden sind, an verschiedenen Stellen. Und die Grundverordnung hat sie stark unterschiedlich ausgestaltet. Als DSB müssen Sie die Regelungen und ihre Inhalte kennen, um Stolperfallen zu vermeiden.
Wer Meetings zu organisieren hat, geht mit personenbezogenen Daten um. Der Beitrag greift die wichtigsten Punkte auf. Dabei behandelt er klassische Besprechungen, aber auch Telefon- und Videokonferenzen.
Im November 2019 wurde die neue Fassung 2.0 von der Datenschutzkonferenz beschlossen. Das SDM wurde zuvor umfassend überarbeitet und mit der DSGVO harmonisiert. Im Interview sprechen wir mit Gabriel Schulz, dem Stellvertreter des Landesdatenschutzbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern, einem der Macher des SDM.