Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Beratungspflichten von Datenschutzbeauftragten

Tipps zur Mitarbeitersensibilisierung

Missstände in Unternehmen zu melden, ist nicht immer mit dem Gang an die Öffentlichkeit verbunden wie bei Edward Snowden. Viele Unternehmen arbeiten mit internen Hinweisgeber-Systemen. Das sollte allerdings nicht ohne den Datenschutz ablaufen.

Neues Geschäftsgeheimnis­gesetz - ein Argument für den Datenschutz

Unternehmen müssen Geschäfts­geheimnisse angemessen absichern, wollen sie von dem Schutz durch das neue Geschäftsgeheimnis­gesetz profitieren. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die für den Datenschutz ermöglichen Synergien.

DP+
Der Datenschutz-Jahresbericht
Bild: iStock.com / z_wei
Soll und Haben in der Praxis

Der Jahresbericht ist ein gutes Instrument, um eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu machen. Was ist gut gelaufen, was nicht? Wo besteht Handlungsbedarf? Ein absolutes Muss ist ein solcher Bericht jedoch nicht für den Datenschutzbeauftragten.

Der Prozess ZAWAS

Verantwortliche müssen ein systematisches Vorgehen und ein umfassendes Konzept entwickeln, um ihre Verarbeitungstätigkeiten datenschutzkonform zu gestalten. Hierbei unterstützt sie der neue Prozess zur Auswahl angemessener Sicherungsmaßnahmen, abgekürzt ZAWAS.

DP+
WhatsApp auf geschäftlichen Mobilgeräten
Bild: iStock.com / bombuscreative
Möglich oder nicht?

WhatsApp ist auch in Unternehmen kaum wegzudenken. Doch nur, weil viele den Messenger nutzen, lösen sich die Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz nicht in Luft auf. Was geht, was nicht?

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt den technischen Datenschutz. Sie bleibt aber vage, was konkrete Maßnahmen angeht. Wir stellen Möglichkeiten vor, diese Lücke zu füllen.

Von der subjektiven zur objektiven Bewertung

Der Begriff des Risikos ist ein zentraler Baustein in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wie lässt sich eigentlich das Risiko konkret bestimmen? Eine Möglichkeit: Nutzen Sie eine Risikomatrix.

Datenschutz im Alltag fördern

Apps und Social Media sind auch in der Schule nicht mehr wegzudenken. Sind Lehrer-Apps und die Kommunikation über WhatsApp zulässig? Und dürfen Eltern bei Schulveranstaltungen fotografieren? In der Praxis handhaben manche Schulen den Datenschutz etwas locker. Informieren und ermutigen Sie Ihre Kollegen, auch im Alltag ihre Datenschutzrechte einzufordern.

Prüfmodell für Aufsicht, Organisationsmodell für Unternehmen

Das Standard-Datenschutzmodell soll zum einen die Prüfungen der Aufsichtsbehörden vereinheitlichen. Zum anderen möchte es Unternehmen und anderen Organisationen helfen, eine lückenlose Nachweisbarkeit – zukünftig zentral im Zusammenhang mit der DSGVO – herzustellen. Lesen Sie, wie das Modell arbeitet. Das SDM macht dabei eigentlich nichts Neues, sondern bietet eine Systematisierung mit 7 Schutzzielen, 3 Schutzbedarfsabstufungen und 3 Verfahrenskomponenten.

DP+
Datenschutz bei Veranstaltungen
Bild: Rawpixel / iStock / Thinkstock
Teilnehmerlisten und -urkunden

Der Volksmund sagt: „Die Schuster tragen die schlechtesten Schuhe.“ Auch wenn wir als Datenschutzbeauftragte das nicht gern hören: Manchmal machen selbst Datenschutzbeauftragte schnell Daten zugänglich, die verborgen bleiben sollten. Denken Sie beispielsweise an Teilnehmerlisten und Urkunden bei Schulungen. Wie gehen Sie in der Praxis damit um?

11 von 11
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.