Das Standard-Datenschutzmodell soll zum einen die Prüfungen der Aufsichtsbehörden vereinheitlichen. Zum anderen möchte es Unternehmen und anderen Organisationen helfen, eine lückenlose Nachweisbarkeit – zukünftig zentral im Zusammenhang mit der DSGVO – herzustellen. Lesen Sie, wie das Modell arbeitet. Das SDM macht dabei eigentlich nichts Neues, sondern bietet eine Systematisierung mit 7 Schutzzielen, 3 Schutzbedarfsabstufungen und 3 Verfahrenskomponenten.
Der Volksmund sagt: „Die Schuster tragen die schlechtesten Schuhe.“ Auch wenn wir als Datenschutzbeauftragte das nicht gern hören: Manchmal machen selbst Datenschutzbeauftragte schnell Daten zugänglich, die verborgen bleiben sollten. Denken Sie beispielsweise an Teilnehmerlisten und Urkunden bei Schulungen. Wie gehen Sie in der Praxis damit um?