Im besten Fall sind Datenschutzbeauftragte (DSB) im Vorfeld beteiligt, wenn ein Verantwortlicher einen Messenger auswählt und einführt. Doch auch wenn Sie bereits einen Dienst vorfinden, gilt es, die folgenden Aspekte aus Datenschutzsicht zu prüfen.
Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben höchstes fachliches Niveau. Deshalb sollten Sie den neuen Mindeststandard des BSI zur Nutzung externer Cloud-Dienste unbedingt kennen. Sonst drohen gravierende Versäumnisse.
Der dritte Teil der Reihe „Betriebsrat & DSGVO“ beschäftigt sich damit, welche Anforderungen das Bundesarbeitsgericht an die Datenschutzorganisation des Betriebsrats stellt und was ein „BR-Datenschutzkonzept“ ist.
Die eAU soll die Datenweitergabe im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit verbessern. Dafür stellen Krankenkassen den Arbeitgebern die Daten elektronisch zur Verfügung. Was heißt das für den Datenschutz, wo sind Anpassungen nötig?
Wie kommen Bürger schnell, anonym und kostenfrei an Informationen der Verwaltung? „Durch ein Transparenzgesetz“ – ist sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BaWü) sicher. Er legt einen Vorschlag für den Gesetzestext vor und verweist auf die positiven Erfahrungen in Hamburg. Hier gibt es schon seit zehn Jahren ein Transparenzgesetz.
Das Datenschutzhandbuch fasst die wichtigsten Unterlagen und Dokumente zu den zentralen Datenschutzaktivitäten der Organisation zusammen. Wer führt es, wie ist es aufgebaut, was gehört hinein?
Viele Websites binden Schriftarten von Google-Servern ein, um Texte darzustellen. Aus dieser Nutzungsart der Schriften entstehen Datenschutzprobleme, die sogar zum Schadenersatz für Website-Besucher führen können. Glücklicherweise lassen sie sich vermeiden.
Viele Unternehmen stellen Formulare, den Speiseplan der Kantine, aber auch Registrierungen etc. im Intranet bereit. Bei der Nutzung verarbeiten sie personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Damit stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht: TTDSG oder DSGVO?
Wie sieht ein BR-Löschkonzept aus? Warum braucht der BR ein eigenes Rollen- und Berechtigungskonzept? Sind eigene Datenschutzhinweise erforderlich? Und wenn ja, in welcher Form?