Jede Webseite verarbeitet personenbezogene Daten. Zugleich ist die Webseite der öffentlichste Teil eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, Datenschutzgesetze einzuhalten und Fehler abzustellen. Doch wie lassen sich Probleme ermitteln und Lösungen finden?
Auch wenn Präsenzveranstaltungen und Firmenevents derzeit kaum stattfinden können: Das Fotografieren oder Filmen bei Events und Veranstaltungen bleibt ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner. Was geht auf welcher Rechtsgrundlage, was geht nicht?
Auch wenn es nicht funktioniert hat, die Whistleblowing-Richtlinie der EU termingerecht in deutsches Recht umzusetzen, lohnt ein Blick darauf. Denn zum einen könnten sich Gerichte an der Richtlinie orientieren. Zum anderen muss sie früher oder später deutsches Recht werden.
Im Gegensatz zu den unbewusst handelnden Innentätern (siehe Heft 11/21) stoßen wir bei den bewusst handelnden die Tür zu illegalen bzw. zu kriminellen Akten auf. Gar nicht so selten wird dann die Staatsanwaltschaft aktiv. Welche Typen gibt es, wie erkennt man diese Täter, was lässt sich im Vorfeld gegen sie tun?
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Zu den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zählt, den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich ihrer Datenschutz-Pflichten zu unterrichten und zu beraten. Was bedeutet das konkret?
Ist ein bestimmter Dienstleister aus Datenschutzsicht vertretbar oder muss er zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen erfüllen? Diese Fragen stellen sich nicht nur, aber besonders im Finanzsektor. Hier müssen Datenschutzbeauftragte beim Outsourcing intensiv beratend begleiten.
Besonders wichtig für Datenschutzbeauftragte (DSB) in KRITIS-Unternehmen ist das BSIG. Betroffenen Einrichtungen legt es viele Verpflichtungen auf, die sich auch auf personenbezogene Daten beziehen.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) tritt am 01.12.2021 in Kraft und regelt den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation. Dafür ist u.a. die Sicherheit der Verarbeitung zentral – doch das TTDSG macht es den Anwendern nicht gerade leicht.
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.