Datenschutz im Betrieb: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sollte ursprünglich zum 01. Januar 2022 starten. Doch wurde dieser Zeitplan in der Zwischenzeit revidiert. Die Pilotphase der eAU endet nun zum 31. Dezember 2022. Das bedeutet Handlungsbedarf für den Datenschutz.
Die neue Ablaufstruktur der eAU
Schritt 1: Arzt bzw. Ärztin meldet AU-Daten an die Krankenkasse
Im ersten Schritt stellt der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmenden fest und übermittelt die Daten, die sich bisher auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Die übermittelten Daten beschränken sich dabei auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß.
Schritt 2: Arbeitnehmende informieren Arbeitgeber über bestehende AU
Der Arbeitnehmende unterrichtet seinen Arbeitgeber über die festgestellte Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Dazu händigt er dem Arbeitgeber aber nicht mehr wie bisher die Bescheinigung in Papier aus. Der Arbeitgeber wendet sich stattdessen an die Krankenkasse und ruft bei ihr die Daten elektronisch ab. Das erfolgt grundsätzlich über Schnittstellen, die die Anbieter von Entgeltabrechnungssoftware zwischenzeitlich eingerichtet haben. Alternativ lassen sich die Daten über sv.net abrufen.