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22. November 2024

Datenschutzfalle Büroflächenverkleinerung

DP+
Büroflächenverkleinerungen scheinen zunächst simpel, bieten aber hinsichtlich des Datenschutzes eine Vielzahl von Fallstricken. Vorteilhaft sind hier ein Zeitplan, eine Checkliste und eine sorgfältige Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
Bild: iStock.com/onurdongel
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Aufgabe von Büroflächen
Telearbeit, gelegentliches Arbeiten im Homeoffice und mobiles Arbeiten kommen seit der Pandemie verstärkt vor und ermöglichen es, die Büroflächen zu verkleinern. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Datenschutzfallen.
Auch wenn derzeit in etlichen Unternehmen, v.a. in international geführten, Bestrebungen stattfinden, wieder mehr Zeit im Büro vor Ort zuzubringen, und der entsprechende Druck auf Beschäftigte zunimmt, ist der Rückgang an vermieteter Bürofläche erheblich. Neben Corona spielen weitere Faktoren eine Rolle, wie die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch der Fachkräftemangel. Im Jahr 2023 betrug der Rückgang an vermieteter Bürofläche je nach Gebiet bis zu 30 %. Die Verkleinerung der Bürofläche ist also mit allen Begleiterscheinungen ein aktuelles Thema – allerdings nicht nur in Bezug auf wirtschaftliche Fragen, sondern auch für den Datenschutz und die Informationssicherheit. Höchste Zeit also für Datenschutzbeauftragte, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen, falls noch nicht geschehen.

Tatsächlich lässt sich beobachten, dass die Tendenz zur Büroflächenverkleinerung noch größer ist, als die oben genannte Zahl aussagt. Oft sind Mietverträge mit einer lang laufenden Kündigungsfrist der Grund, dass nicht noch mehr Bürofläche betroffen ist. Andererseits ist das für einen sicheren Übergang auch gut, denn so haben Datenschutzbeauftragte die Chance, schon frühzeitig eingebunden zu werden. Die Vorbereitungen können geordnet stattfinden.

Grundfragen der Büroflächenverkleinerung

Bei jedem Unternehmen, das seine Büroflächen verkleinert, wird die Situation eine andere sein. Dennoch gibt es einige Aspekte, die immer wieder zu grundlegenden Überlegungen führen müssen und in der Folge besprochen werden sollen.

  • Geschlossen oder verkle…
Eberhard Häcker
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Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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