Mit der Dezember-Ausgabe der Datenschutz PRAXIS haben Sie bereits eine Checkliste an die Hand bekommen, wie Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter (DSB) die wichtigsten Prozessschritte bei Poolfahrzeugen prüfen (hier abrufbar: Checkliste: Datenschutz im Fuhrparkmanagement). Nun geht es darum, so weit wie möglich einen Überblick zu bekommen, wo welche – ggf. personenbezogenen – Daten fließen. Und hier wird die Sache besonders brisant: Beschäftigte, die Poolfahrzeuge nutzen, haben das Recht, gemäß den Datenschutzvorschriften Anfragen zu den über sie gespeicherten Daten zu stellen. Unternehmen stehen somit vor der immensen Aufgabe, diese Anfragen korrekt und zeitnah zu beantworten, obwohl sie oft selbst im Dunkeln tappen.
Datenschutzkontrolle im technischen Fuhrpark
Wollen Sie den technischen Fuhrpark und das Fuhrparkmanagement hinsichtlich des Datenschutzes überprüfen, so fragen Sie zunächst einmal beim Verantwortlichen nach einer Strategie für die Fuhrparknutzung. Eine Strategie ist zwar nicht entscheidend bei der Frage, ob Datenschutz funktioniert oder nicht. Liegt allerdings eine Strategie für den Fuhrpark vor und ist sie aktuell, so deutet das darauf hin, dass eine umfassende Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bestückung des Fuhrparks und der Nutzung der Fahrzeuge für Unternehmenszwecke vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dazu auch Datenschutz und Sicherheit gehören, ist recht hoch.