Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

22. November 2024

Datenschutzkontrolle im technischen Fuhrpark

DP+
Die personenbezogenen Daten, die die Fahrzeugsysteme verarbeiten, reichen von einfachen Kontaktinformationen im Infotainmentsystem bis hin zu komplexeren Daten in der Fahrzeugtechnik, die Rückschlüsse auf die individuelle Nutzung und das Fahrverhalten zulassen
Bild: iStock.com/studio-fi
0,00 (0)
Aufgaben von DSB
Fahrzeuge sind zu Datenkraken geworden. Viele Daten, die meisten davon auf Personen beziehbar, werden im technischen Fuhrpark und im Fuhrparkmanagement verarbeitet. Auf etliche Daten haben Verantwortliche keinen oder nur eingeschränkten Zugriff. Das hat Auswirkungen auf den Datenschutz im Unternehmen.

Mit der Dezember-Ausgabe der Datenschutz PRAXIS haben Sie bereits eine Checkliste an die Hand bekommen, wie Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter (DSB) die wichtigsten Prozessschritte bei Poolfahrzeugen prüfen (hier abrufbar: Checkliste: Datenschutz im Fuhrparkmanagement). Nun geht es darum, so weit wie möglich einen Überblick zu bekommen, wo welche – ggf. personenbezogenen – Daten fließen. Und hier wird die Sache besonders brisant: Beschäftigte, die Poolfahrzeuge nutzen, haben das Recht, gemäß den Datenschutzvorschriften Anfragen zu den über sie gespeicherten Daten zu stellen. Unternehmen stehen somit vor der immensen Aufgabe, diese Anfragen korrekt und zeitnah zu beantworten, obwohl sie oft selbst im Dunkeln tappen.

Gibt es eine Strategie?

Wollen Sie den technischen Fuhrpark und das Fuhrparkmanagement hinsichtlich des Datenschutzes überprüfen, so fragen Sie zunächst einmal beim Verantwortlichen nach einer Strategie für die Fuhrparknutzung. Eine Strategie ist zwar nicht entscheidend bei der Frage, ob Datenschutz funktioniert oder nicht. Liegt allerdings eine Strategie für den Fuhrpark vor und ist sie aktuell, so deutet das darauf hin, dass eine umfassende Planung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bestückung des Fuhrparks und der Nutzung der Fahrzeuge für Unternehmenszwecke vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dazu auch Datenschutz und Sicherheit gehören, ist recht hoch.

Eberhard Häcker
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.