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18. Dezember 2023

Datenschutzkontrollen der Aufsichtsbehörden bei KI

DP+
Sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der deutschen Aufsichtsbehörden steht aktuell OpenAI im Fokus
Bild: iStock.com/Vertigo3d
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Inhalte in diesem Beitrag
Fragenkatalog der Aufsichtsbehörden
Die Anwendung ChatGPT hat einen regelrechten KI-Hype ausgelöst. Und dabei die Frage aufgeworfen, wie sich diese KI-Systeme aus Datenschutzsicht kontrollieren lassen. Welche Aspekte dabei im Mittelpunkt stehen, zeigt der Fragenkatalog der Aufsichtsbehörden an OpenAI.
Man kann den Herbst 2022 durchaus als Zeitenwende im Bereich der Künstlichen Intelligenz – kurz KI genannt – betrachten. Denn die KI-Anwendung ChatGPT rückte in der Version 3 mit bislang ungeahnten Fähigkeiten in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Seitdem vergeht fast kein Tag, an dem nicht über die Möglichkeiten von ChatGPT, aber auch über Risiken berichtet wird und sich der Markt mit einem Wettbewerb an klugen Köpfen sowie Rechenleistung – beides eine zwingende Voraussetzung für die Entwicklung eigener KI-Anwendungen – neu sortiert.

KI und Datenschutz – warum ist das ein Thema?

Fast ein bisschen leise scheint dabei manchmal der Datenschutz bei Künstlicher Intelligenz aufzutreten. Während die Schulen sich vor einem intelligenten Assistenten, der Hausaufgaben auf Abiturniveau erstellen kann, lautstark fürchten und auch die Sorge um Arbeitsplätze etwa im Marketing oder in den Medien wächst, sollten doch zwei Fragen dem ebenbürtig im Raum stehen:

  • Was fordert denn der Datenschutz bei der Entwicklung eigener KI-Modelle, sozusagen dem „Gehirn“ jeder KI-Anwendung?
  • Und wie lässt sich angemessen mit den Risiken beim Einsatz derartiger Systeme umgehen?

Dies führt dann zur Gretchenfrage: Darf das alles – aus Datenschutzsicht – überhaupt sein oder wann ist eine Grenze erreicht, ab der KI-Systeme schlicht nicht mehr zulässig sind?

Die Datenschutzaufsichts­behörden prüfen …

Die KI-Regulierung durch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wurde im April 2023 mit einem Paukenschlag eingeleitet: Die italienische Datenschutzaufsichts…

Andreas Sachs
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Verfasst von
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Andreas Sachs
Andreas Sachs ist Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Darüber hinaus leitet er das Referat Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit beim BayLDA.
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