Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind Vorgaben für Kreditinstitute. Sie fordern Prozesse, um die Risikotragfähigkeit von Banken sicherzustellen. Dazu gehört, die Risiken bei Auslagerungen zu betrachten.
Nach § 25b Kreditwesengesetz (KWG) sollen Institute unabhängig von der jeweiligen Art einer Auslagerung angemessene Vorkehrungen treffen, um Risiken in diesen Bereichen zu vermeiden. Das umfasst auch Datenschutzrisiken.
Umfangreiche Risikoanalysen
Bei wesentlichen Auslagerungen müssen Banken daher umfangreiche Risikoanalysen in Bezug auf die Auslagerungen durchführen. Ihre Ergebnisse sind in die Risikosteuerung der Bank einzubeziehen.
Im neuesten Entwurf der MaRisk sind die Anforderungen aus den Guidelines der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) eingeflossen. Zuvor hatte die EBA Leitlinien zu Auslagerungen erlassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich Datenschutzrisiken ermitteln, messen und bewerten lassen.