Mit Inkrafttreten der KI-Verordnung (auch „AI Act“ genannt) begann die wirksame Umsetzung einer der umfangreichsten Verordnungen der EU-Kommission. Die Komplexität für beratende Personen und Unternehmen entsteht durch die zu regulierende neue Technologie künstliche Intelligenz (KI) – und durch die Verordnung selbst, umfasst diese doch insgesamt 113 Artikel, 180 Erwägungsgründe und 13 Anhänge.
Datenschutzbeauftragte (DSB) stehen nun nicht nur vor der Herausforderung, sich mit künstlicher Intelligenz und Datenschutz auseinanderzusetzen: Vielmehr müssen sie sich auch mit der KI-VO beschäftigen, um Unternehmen umfassend beraten zu können.
Diese Artikelreihe soll die KI-VO Schritt für Schritt erläutern. Außerdem wird sie Anwendungsfälle praxisnah aus dem Beratungsalltag beleuchten, um technische und regulatorische Hintergründe zu diskutieren.
Außerdem greift die Artikelserie die Harmonisierung zwischen der KI-VO, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) thematisch auf und ergänzt dies durch Praxisbeispiele.