Die Digitalgesetzgebung der EU
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Auf einen Blick
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. So geht es derzeit vielen Datenschützern angesichts der Flut von EU-Initiativen zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Anlass genug für einen Überblick, der nur die wirklich wichtigen Eckpunkte hervorhebt!
Die EU verfolgt ein Gesamtkonzept
Das sind die drei entscheidenden Dokumente:
- Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vom 19.02.2020 – COM (2020) 65 final (Umfang: 32 Seiten)
- Europäische Datenstrategie vom 19.02.2020 – COM (2020) 66 final (Umfang: 40 Seiten)
- Cybersicherheitsstrategie der EU vom 16.12.2020 – JOIN (2020) 18 final (Umfang: 34 Seiten)
DSGVO und ePrivacy-Richtlinie waren schon vorher da
Das Gesamtkonzept muss darauf Rücksicht nehmen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die ePrivacy-Richtlinie bereits vor ihm existierten. Gegenstand dieser beiden Regelungswerke sind die Rechte von betroffenen Personen. Dass die EU-Institutionen sie demnächst ändern, ist nicht zu erwarten:
- Zwar legt die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer 2024 ihren zweiten „Bericht über die Bewertung und Überprüfung“ der DSGVO vor, weil dies in Art. 97 Abs. 1 DSGVO so vorgesehen ist. Dass es danach zu Änderungen der DSGVO kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.
- Komplex ist die Lage bei der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (= ePrivacy-Richtlinie/Richtlinie 2002/58/EG). Sie befasst sich u.a. mit dem Thema Cookies. Zwar heißt es in Erw…