Die Digitalgesetzgebung der EU
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. So geht es derzeit vielen Datenschützern angesichts der Flut von EU-Initiativen zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Anlass genug für einen Überblick, der nur die wirklich wichtigen Eckpunkte hervorhebt!
Hinter den Initiativen der EU steckt ein Masterplan, aufgeteilt auf drei Dokumente. Sie wurden schon 2020 verabschiedet. Rechtliche Pflichten für Unternehmen oder Privatpersonen ergeben sich aus ihnen nicht. Sie bilden aber zusammen den strategischen Fahrplan, an dem sich die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Stück für Stück entlangarbeiten.
Die EU verfolgt ein Gesamtkonzept
Das sind die drei entscheidenden Dokumente:
- Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vom 19.02.2020 – COM (2020) 65 final (Umfang: 32 Seiten)
- Europäische Datenstrategie vom 19.02.2020 – COM (2020) 66 final (Umfang: 40 Seiten)
- Cybersicherheitsstrategie der EU vom 16.12.2020 – JOIN (2020) 18 final (Umfang: 34 Seiten)
DSGVO und ePrivacy-Richtlinie waren schon vorher da
Das Gesamtkonzept muss darauf Rücksicht nehmen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die ePrivacy-Richtlinie bereits vor ihm existierten. Gegenstand dieser beiden Regelungswerke sind die Rechte von betroffenen Personen. Dass die EU-Institutionen sie demnächst ändern, ist nicht zu erwarten:
- Zwar legt die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer 2024 ihren zweiten „Bericht über die Bewertung und Überprüfung“ der DSGVO vor, weil dies in Art. 97 Abs. 1 DSGVO so vorgesehen ist. Dass es danach zu Änderungen der DSGVO kommt, ist jedoch unwahrscheinlich.
- Komplex ist die Lage bei der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (= ePrivacy-Richtlinie/Richtlinie 2002/58/EG). Sie befasst sich u.a. mit dem Thema Cookies. Zwar heißt es in Erw…