Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

25. März 2025

Die mit Abstand plausibelste Ausrede des Jahres

DP+
Die mit Abstand plausibelste Ausrede des Jahres
0,00 (0)
Private Internetnutzung
Datenschutzbeauftragte sollten auch immer wieder prüfen, ob sich beschäftigte Personen an verbindliche Regelungen halten. Dabei lässt sich so manche Überraschung erleben.

Bei der heutigen Begehung vor Ort geht es um die saubere Trennung betrieblicher und privater Nutzung von Arbeitsmitteln. Privates Surfen ist im betreffenden Unternehmen untersagt. Das hat gute Gründe. Denn öffnen Beschäftigte über betriebliche Systeme Internetseiten privat, haftet das Unternehmen für Handlungen der Beschäftigen, darf aber nicht ohne Weiteres prüfen, welche Seiten beschäftigte Personen angesehen haben.

Kontrollen privater Tätigkeiten sind dem Unternehmen aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Normalerweise ist dann ein Betriebsrat dabei, Stichwort Kontrolle von Verhalten und Leistung. Im vorliegenden Fall gibt es dazu auch eine Betriebsvereinbarung.

Eine stichprobenartige Kontrolle steht an. Dabei wird der Browser an einem bestimmten Tag geprüft. Und zwar direkt am Arbeitsplatz des Mitarbeiters. Liegt in der Firewall, wo die Verläufe gespeichert werden, der Besuch von Webseiten offen, die eher privat zu sein scheinen, kann die beschäftigte Person hoffentlich erklären, was das war.

Wir sind in einer Marketingagentur. Per Zufallsgenerator ist Kollege Baikmann dran. In seinem Büro steht ein sehr flottes Fahrrad, das sehr teuer aussieht.

Laut Baikmanns Browser-Historie wurden an dem ausgewählten Tag 20 Fahrradshops im Internet besucht. Verdacht: private Nutzung. Kollege Baikmann lächelt vielsagend. „Sie denken jetzt, dass ich aus privatem Interesse die Shops besucht habe, stimmt’s?“ Der Mann hat recht.

„Aber Sie irren sich“, fährt er fort. „Wir haben den Auftrag eines Unternehmens erhalten, das eine Marketingkampagne bei Fahrradhändlern starten möcht…

Eberhard Häcker
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.