Berufsbild des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO
Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, wurde zuletzt in einem Urteil des Anwaltsgerichtshofs NRW ausführlich dargelegt. Danach steht die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht im Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Der BvD nahm dieses Urteil zum Anlass den Sachverhalt in einem so benannten Positionspapier „Tätigkeit des benannten DSB: Kein Konflikt zum Rechtsdienstleistungsgesetz“ festzuhalten und noch einmal zusammenzufassen.
Im Podcast-Interview erläutert Regina Mühlich, selbst langjährige Datenschutzbeauftragte, wie das Verhältnis von DSGVO und Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstehen ist, dass die Tätigkeit des DSB klar im Rechtsrahmen beider Gesetze zulässig ist, aber dass gleichzeitig Datenschutzbeauftragte aber auch Juristen gut beraten sind, die Grenzen der eigenen Kompetenzen zu kennen und zu berücksichtigen.