Dürfen ausschließlich Juristen als externe Datenschutzbeauftragte tätig sein? Oder dürfen auch Nichtjuristen mitmischen? Und dürfen zugelassene Rechtsanwälte zugleich in einem Angestelltenverhältnis als externer DSB tätig sein? Damit beschäftigen sich zwei Urteile, die wir hier verständlich aufbereitet vorstellen.
Externe DSB für 30 Kunden eines Beratungsunternehmens
Der Ausgangspunkt ist vom Prinzip her ganz einfach. Die Klägerin ist Juristin mit zwei juristischen Staatsexamina. Sie ist für ein Unternehmen tätig, das eine „Komplettbetreuung einschließlich externer Datenschutzbeauftragter“ anbietet. Sie ist inzwischen für 30 Kunden dieses Unternehmens als externe Datenschutzbeauftragte bestellt.
Eine Syndikus-Rechtsanwältin: Rechtsanwältin und trotzdem Arbeitnehmerin
Im ersten Anlauf war die rechtliche Beziehung zwischen ihr und dem Beratungsunternehmen so gestaltet:
- Es war ein Arbeitsverhältnis vereinbart. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnis hatte sie ausdrücklich rechtliche Aufgabenstellungen zu bearbeiten.
- Wegen dieser juristischen Tätigkeit für ihren Arbeitgeber beantragte sie eine Zulassung als „Syndikus-Rechtsanwältin“. Diese Zulassung erhielt sie auch.