Wer als Datenschutzbeauftragte/-r (DSB) Verantwortliche und Mitarbeitende eines Vereins schult, sollte rund um das Thema Veröffentlichung von Fotos zunächst eine „Inventur“ empfehlen. Denn Fotos von Personen stellen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Das geschieht im ersten Schritt beim Fotografieren und im zweiten Schritt bei einer Veröffentlichung des Fotos.
Mögliche Verarbeitungssituationen für Fotos zusammenstellen
Die Inventur zielt darauf ab, festzustellen, in welchen Situationen im Verein Fotos aufgenommen werden und welchem Zweck sie dienen sollen. Als Verarbeitungssituationen kommen dabei in Betracht:
- Mannschaftsfotos
- Fotos der Sportlerinnen und Sportler beim Wettkampf
- Fotos von Zuschauenden eines Wettkampfs
- Fotos vereinsinterner Veranstaltungen, wie Mitgliederehrung, Jahreshauptversammlung oder Weihnachtsfeier
Verarbeitungszwecke für Fotos zusammenstellen
Eine Veröffentlichung erfolgt meist in Vereinszeitungen, in der örtlichen Presse, auf der Internetseite oder in den Social-Media-Accounts des Vereins. Als Verarbeitungszwecke kommen die Förderung der Außendarstellung des Vereins, der Bericht über Sportereignisse und mittelbar die Gewinnung neuer Mitglieder in Betracht.