Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz aller Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.
Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Damit werden viele Unternehmen sowie alle Behörden in Baden-Württemberg zum Beispiel verpflichtet, Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Der LfDI will mit seinen FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz Orientierung für Unternehmen und Behörden geben.
Diese Fragen haben wir Prof. Dr. Tobias Keber gestellt:
- Was genau versteht man unter Hinweisgeber? Was hat es mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf sich?
- Warum sollten sich Unternehmen damit befassen?
- Und warum ist dies auch ein Thema für den Datenschutz und die betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
- Welche Pflichten aus dem HinSchG haben Konsequenzen auch für den Datenschutz? Wie steht es zum Beispiel um die Löschung von Daten?
- Wie verhält es sich mit dem Schutz für die Meldenden und dem Auskunftsrecht nach DSGVO?
- Wann darf eine interne Meldestelle die personenbezogenen Daten der Meldenden und der in den Meldungen genannten Personen verarbeiten? Was ist bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten?
- Was muss beachtet werden, wenn es eine interne Meldestelle gibt, die aber ein Außenstehender anbietet ? Ist das eine Auftragsverarbeitung?
- Können DSBs zur Meldestelle werden oder liegt hier ein Interessenkonflikt vor?