Innentäter – (k)ein Tabuthema: Bewusst handelnde Innentäter
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften in § 26 Abs. 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) scheinen einer Prävention solcher Taten entgegenzustehen. Das kann in einzelnen Fällen bedeuten, dass diese Regelung Ermittlungen verhindert, weil sie erst das ergeben sollen, was das BDSG als Voraussetzung fordert. Glücklicherweise sind jedoch nicht alle der folgenden Fälle strafrechtlich relevant.
Jäger des eigenen Vorteils
Bonus- und Vorteilsjäger sind im Grunde harte Arbeiter. Sie tun viel für das Unternehmen und wollen ihren „gerechten“ Anteil dafür haben. Sie möchten sich gegen Konkurrenten absetzen und umgehen dafür Regeln, wenn eine finanzielle Belohnung winkt. Oder weil sie beim Einkauf – möglicherweise illegale – Möglichkeiten sehen, an materielle Vorteile zu gelangen.
Einladungen zu Reisen mit besonderen Hotels, an Verwandte ausgezahlte Prämien, Vorteile für Familienmitglieder und andere Anreize spielen eine große Rolle. Compliance-Officer können ein Lied davon singen. Um das zu verhindern, haben viele Unternehmen klare Regelungen für den Einkauf, etwa mit dem Vier-Augen-Prinzip ab einer bestimmten Einkaufssumme.
Risiko, Eintrittswahrscheinlichkeit & Schaden
Bonusjäger sind ein Thema für DSB und die Informationssicherheit, in der Regel aber drängender für Compliance und internes Controlling. In harten Fällen kommt dann auch mal die Staatsanwaltschaft mit Durchsuchungsbeschluss ins Unternehmen. Die Folgen können für den Ruf des Unternehmens verheerend sein. Die Kosten für die Vorteile der Bonus- und Vorteilsjäger fallen imme…