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23. Oktober 2024

Interessenkonflikte: Können DSB KI-Beauftragte sein?

DP+
Künstliche Intelligenz
Bild: iStock.com/Chayada Jeeratheepatanont
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Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen
Mit neuer Technik können neue Konflikte entstehen. Ein Beispiel sind KI-Anwendungen und die Benennung von KI-Beauftragten. Lesen Sie, welche praxisrelevanten Interessenkonflikte bei DSB generell möglich sind und wie es speziell mit der Rolle von KI-Beauftragten aussieht.

Die Rolle der KI-Beauftragten ist gesetzlich nicht definiert. Dies kann zu Konflikten mit der DSB-Rolle führen, wenn eine Person beide Rollen ausfüllen soll.

Zentrale Konfliktlagen in der Praxis

In der Praxis ergeben sich aus der Rolle von Datenschutzbeauftragten mehrere zentrale Konfliktsituationen:

1. Konflikt durch Wahrnehmung ­anderer Aufgaben

Ein sich aufdrängendes Konfliktpotenzial ergibt sich aus der Wahrnehmung anderer Aufgaben. Art. 38 Abs. 6 DSGVO untersagt es zwar, Aufgaben zuzuweisen, die zu Interessenkonflikten führen können. In der Praxis lässt sich eine strikte Trennung jedoch oft nicht umsetzen. Besonders konfliktträchtig sind dabei Positionen mit eigener Entscheidungsbefugnis über Datenverarbeitungen. Dies betrifft etwa Leitungsfunktionen wie IT-Leitung, Personalleitung oder Leitung der Rechtsabteilung. Aber auch bei Mitarbeitenden der IT-Abteilung ohne Leitungsfunktion (z.B. Admins) können Interessenkonflikte entstehen, wenn sie selbst maßgeblich über den Umfang von Datenverarbeitungen entscheiden.

Die Entscheidungsbefugnis über Datenverarbeitungen ist ein wichtiges Merkmal. In der Praxis diverser Rollen (wie beispielsweise im Fall von Compliance Beauftragten, den Mitgliedern eines Betriebsrats oder bei Informationssicherheitsbeauftragten) kann es schwierig sein, diese Konfliktlagen aufzulösen.

2. Konflikt zwischen Beratung und Überwachung

Ein struktureller Interessenkonflikt ergibt sich aus der Doppelfunktion von DSB als Berater einerseits und als sogenanntes innerorganisationales Kontrollorg…

Dr. Patrick Grosmann
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Verfasst von
Dr. Patrick Grosmann
Dr. Patrick Grosmann
Dr. Patrick Grosmann, M.A. ist Rechtsanwalt der Kanzlei FPS in Frankfurt. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) und Datenschutz-Auditor (DGI®) und hat zu Interessenkonflikten der Datenschutzbeauftragten promoviert (Die Interessenkonflikte der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten. Eine Analyse der Konfliktlagen und Verbundenheiten, Heidelberg 2024). Außerdem ist er Dozent für Datenschutzbeauftragte und berät im IT- und Datenschutzrecht sowie zum Einsatz von KI.
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