Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

20. November 2024

KI-VO: Das müssen Datenschutzbeauftragte wissen

DP+
Ziel der KI-Verordnung ist es, Risiken der Künstlichen Intelligenz mit einem sektorübergreifenden, risikobasierten und menschzentrierten Ansatz zu reduzieren
Bild: iStock.com/style-photography
0,00 (0)
Künstliche Intelligenz
Mit Inkrafttreten der KI-VO wird sich der Compliance-Aufwand v.a. für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme anbieten oder betreiben, um ein weiteres Risikomodul erhöhen. Für die Praxis bietet es sich an, das KI-Thema in das Datenschutzmanagement-System zu integrieren.
Die KI-VO befindet sich auf der Zielgeraden: Nach der politischen Einigung im Rahmen des Trilogs im Dezember 2023, die der Ausschuss der Ständigen Vertreter als vorbereitendes Gremium des Ministerrates sowie der IMCO-LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments angenommen haben, rechnen Experten mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch in diesem Sommer.

Was ist das Ziel der KI-VO?

Ziel der KI-Verordnung (KI-VO, auch als AI Act bekannt) ist es, die spezifischen Risiken, die durch das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen entstehen können, durch einen sektorübergreifenden, risikobasierten und menschzentrierten Ansatz zu reduzieren. Einerseits wird es auf die Details der Umsetzung ankommen. Andererseits stehen die rechtlichen Leitplanken des europäischen Prestigeprojekts bereits fest, sodass sich auf dieser Basis ein prägnanter Praxisüberblick geben lässt.

Was versteht die KI-VO unter KI?

Die KI-VO orientiert sich an der Ende 2023 überarbeiteten Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Danach handelt es sich bei KI, kurz gesagt, um autonome und adaptive maschinelle Systeme. Es ist wichtig, zu betonen, dass herkömmliche, verbreitete Software, die z.B. in einem Taschenrechner, einer Waschmaschine, einem Radio oder in einer elektrischen Zahnbürste Verwendung findet, somit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.

Mit welchen Risikoklassen arbeitet die KI-VO?

Die KI-VO teilt Systeme der Künstlichen Intelligenz in vier verschiedene Risikoklassen ein:

  • R…
Alexander Holz Björn Möller
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Alexander Holz
Alexander Holz
Alexander Holz ist in der ISiCO Datenschutz GmbH als Analyst tätig. Dort ist er insbesondere spezialisiert auf Datenrecht, KI-Compliance sowie die datenschutzkonforme Entwicklung und Nutzung öffentlicher und privater Blockchains (www.isico-datenschutz.de).
Björn Möller
Björn Möller
Björn Möller ist Wirtschaftsinformatiker und hat umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung innovativer digitaler Produkte. Er ist Geschäftsführer der caralegal GmbH, einem Privacy-Tech Unternehmen, das Unternehmen neue Wege in der KI- und Datenschutzcompliance ermöglicht.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.