KI-VO: Das müssen Datenschutzbeauftragte wissen
Was ist das Ziel der KI-VO?
Ziel der KI-Verordnung (KI-VO, auch als AI Act bekannt) ist es, die spezifischen Risiken, die durch das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von KI-Systemen entstehen können, durch einen sektorübergreifenden, risikobasierten und menschzentrierten Ansatz zu reduzieren. Einerseits wird es auf die Details der Umsetzung ankommen. Andererseits stehen die rechtlichen Leitplanken des europäischen Prestigeprojekts bereits fest, sodass sich auf dieser Basis ein prägnanter Praxisüberblick geben lässt.
Was versteht die KI-VO unter KI?
Die KI-VO orientiert sich an der Ende 2023 überarbeiteten Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Danach handelt es sich bei KI, kurz gesagt, um autonome und adaptive maschinelle Systeme. Es ist wichtig, zu betonen, dass herkömmliche, verbreitete Software, die z.B. in einem Taschenrechner, einer Waschmaschine, einem Radio oder in einer elektrischen Zahnbürste Verwendung findet, somit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.
Mit welchen Risikoklassen arbeitet die KI-VO?
Die KI-VO teilt Systeme der Künstlichen Intelligenz in vier verschiedene Risikoklassen ein:
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