Maschinelles Lernen: neue Ansätze beim Datenschutz
Kriterien zur Bewertung von KI-Sicherheit gibt es bereits
Um solche und weitere sensible KI-Anwendungen zu ermöglichen, muss die Datensicherheit gewährleistet sein. Doch auf KI basierende Systeme sind neuen Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt, die die etablierten IT-Sicherheitsstandards nicht abdecken, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Mit seinem Kriterienkatalog für KI-basierte Cloud-Dienste (Artificial Intelligence Cloud Services Compliance Criteria Catalogue, AIC4) hat das BSI 2021 eine Grundlage geschaffen, um die Sicherheit von KI-Systemen zu bewerten.
Der AIC4 des BSI definiert ein Basisniveau an Sicherheit für KI-basierte Dienste, die in Cloud-Infrastrukturen entwickelt und betrieben werden. Der AIC4 umfasst KI-spezifische Kriterien, die eine unabhängige Prüfung der Sicherheit eines KI-Service über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg ermöglichen. Zu finden ist der AIC4 unter https://ogy.de/bsi-aic4.
Konzepte für den Datenschutz bei KI-Anwendungen
Da es also bereits erste IT-Sicherheitsstandards für KI gibt, wären Verfahren mehr als wünschenswert, die den Datenschutz bei KI und Machine Learning – einer Technik, derer…