Bei der Umsetzung gefordert gewesen wären alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten, denn sie müssen Meldestellen und Hinweisgebersysteme etablieren.
Mehr Schutz für Hinweisgeber
„Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen“, heißt es auf der Webseite des Deutschen Bundestags über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.“
Breite Mehrheit stimmte für das Gesetz
Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „besseren Schutz hinweisgebender Personen“ im beruflichen Umfeld stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dagegen votierten die Abgeordneten von CDU/CSU und AfD, die Linksfraktion enthielt sich der Abstimmung.
Meldungen zu Betrügereien, Korruption und mangelnder Verfassungstreue
Inkrafttreten sollte das neue Hinweisgeberschutzgesetz eigentlich im zweiten Quartal dieses Jahres und „Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen“ regeln.
„Auch Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten dadurch künftig leichter die richtige Adresse erreichen – auch wenn es im konkreten Fall nicht um Straftaten geht“, berichtet die Tagesschau.