Prüfaktion: Datenschutzbeauftragte im Fokus
Europaweit erhielten hierzu 36.000 Organisationen unterschiedlichster Branchen einen Fragebogen zu Stellung und Aufgaben ihrer Datenschutzbeauftragten (DSB). Hiervon befinden sich zwar nur 30 in Deutschland bzw. in Bayern. Doch auch nicht einbezogene Unternehmen tun gut daran, sich die Fragen anzuschauen.
Prüfrahmen und rechtlicher Hintergrund
Die betroffenen Unternehmen wurden anlasslos ausgewählt. Die Fragen beziehen sich auf die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Datenschutzbeauftragten (Art. 37 bis 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Der Fragebogen ist zunächst der erste Teil der Prüfung. Der zweite Teil wird laut EDSA nachfolgende Untersuchungen und Maßnahmen gemäß Art. 57 und 58 DSGVO umfassen. In Extremfällen können die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen oder weitere Maßnahmen wie Verwarnungen gemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO initiieren.
Adressat der Auskunft ist allerdings nicht der oder die DSB – gleich ob intern oder extern –, sondern das jeweilige Unternehmen als Verantwortlicher. Aufgrund der teilweise komplexen Fragen ist bei der Beantwortung aber eine enge Abstimmung mit dem DSB empfohlen. Denn: Der Teufel steckt wie so oft im Detail.
Dürfen die das?
Auf die Frage, inwieweit die Aufsichtsbehörden …