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07. November 2024

Prüfanforderungen an künstliche Intelligenz – eine Checkliste

DP+
Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz nehmen auch KI in den Fokus. Stellen Sie sich heute schon auf die Kontrollkriterien ein.
Bild: iStock.com/pressureUA
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Datenschutzkontrollen
Wollen Behörden und Unternehmen KI einsetzen, müssen sie neben der Art der KI-Technologie Fragen zum Einsatzzweck, zu den verwendeten Daten und zum Betrieb klären. Damit dabei der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt, bieten sich Checklisten für die strukturierte Prüfung an. Eine davon sei hier vorgestellt.

Der Grundsatz, dass für die künstliche Intelligenz (KI) meist sehr viele und qualitativ hochwertige Daten erforderlich sind, führt häufig dazu, dass diese Daten einen Personenbezug aufweisen und entsprechend der Datenschutz zu berücksichtigen ist.

Checkliste der bayerischen ­Datenschutzaufsichtsbehörde

Im Folgenden stellen wir eine Checkliste zu Datenschutz und KI vor, die die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich (BayLDA) herausgegeben hat. Wir greifen aus Platzgründen nur einige Prüfpunkte heraus und betrachten dabei die relevantesten Themenfelder genauer.

Online-Tipp

Die Checkliste des BayLDA (ein PDF mit 12 Seiten) sowie weitere begleitende Inhalte sind abrufbar unter https://www.lda.bayern.de/de/ki.html. Die Checkliste ist als Konsultationsstand verfasst. Das bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde an einer Rückmeldung zur Praxistauglichkeit durchaus interessiert ist, ehe diese eventuell zu einem späteren Zeitpunkt der Maßstab für Datenschutzkontrollen werden könnte.

Den geeigneten Blickwinkel finden

Anwendungen der künstlichen Intelligenz bestehen im Kern aus einem sogenannten KI-Modell, das aus Trainingsdaten erstellt wird. Diesen Vorgang, bei dem das Modell die Trainingsdaten nicht nur speichert, sondern auch deren Wesensgehalt lernt (z.B. Vögel auf Bildern erkennen, Texte grammatikalisch korrekt …

Andreas Sachs
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Verfasst von
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Andreas Sachs
Andreas Sachs ist Vizepräsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Darüber hinaus leitet er das Referat Technischer Datenschutz und IT-Sicherheit beim BayLDA.
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